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Landeshauptstadt Wiesbaden
Hessen (HE) · FrankfurtRheinMain metropolitan region
€ 5.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Wiesbaden ist ein staatlich anerkanntes Heilbad und erhebt ganzjährig einen Kurbeitrag. Der Regelsatz beträgt 5,00 EUR je volljähriger Person und Aufenthaltstag. Ankunfts- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag berechnet; der Beitrag wird höchstens für 30 Aufenthaltstage im Kalenderjahr erhoben. Geschäftsreisende sowie Teilnehmende an Tagungen, Messen, Kursen und Lehrgängen sind grundsätzlich beitragspflichtig. Rechtsgrundlage ist die Kurbeitragssatzung, die seit 2024 gilt; ein gesonderter prozentualer City-Tax-Satz wurde in den geprüften offiziellen Quellen nicht verifiziert.

Befreiungen & Ermäßigungen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Die Satzung befreit außerdem Personen, die unentgeltlich als Hausbesuch bei einer Person mit Hauptwohnung in Wiesbaden aufgenommen werden; Krankenhauspatienten; Schülerinnen, Schüler und Studierende auf Klassen- oder Studienfahrten; sowie notwendige Begleitpersonen von Schwerbeschädigten, Körperbehinderten, Blinden oder Kranken, wenn die ständige Betreuungsbedürftigkeit ärztlich nachgewiesen ist. Weitere Befreiungen gelten für Berufsschul-Blockunterricht, bestimmte Maßnahmen der freien Jugendhilfe, den Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendienst sowie politische Bildungsveranstaltungen für Personen unter 21 Jahren. Patienten, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, können auf Antrag und mit ärztlichem Attest für diesen Zeitraum befreit werden; in Härtefällen sind Befreiung oder Ermäßigung möglich. Personen mit Schwerbehindertenausweis erhalten 50 % Ermäßigung. Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wiesbaden gelten nicht als ortsfremde Gäste und sind daher nicht beitragspflichtig.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Wer entgeltlich kurzfristig Zimmer oder Wohnraum überlässt, muss jeden ortsfremden Gast zur Entrichtung des Kurbeitrags anmelden. Der Gastgeber muss das städtische Formular oder das elektronische Verfahren nutzen, Name, Anschrift, Ankunft und vorgesehenen Abreisetag erfassen, Befreiungs- oder Ermäßigungsgründe dokumentieren, die vollständigen Formulare bis zum 10. Tag des Folgemonats (bei vierteljährlicher Meldung bis zum 10. Tag des Folgemonats nach dem Quartal) einreichen, ein laufendes Gästeregister vier Jahre aufbewahren, den Beitrag einziehen, ihn in der Beherbergungsrechnung gesondert ausweisen und die Monatsbeträge bis zum 20. des Folgemonats abführen. Eine amtlich verifizierte Wiesbadener Registrierungsnummer oder eine bereits geltende stadtweite Zweckentfremdungs- bzw. Ferienwohnungssatzung wurde in den geprüften Quellen nicht gefunden; ein amtlicher Vorgang von 2025 beschreibt vielmehr die Vorbereitung einer künftigen Satzung zur Leerstandsbekämpfung.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Landeshauptstadt Wiesbaden können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.