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Nohfelden
Saarland (SL) · Saar-Hunsrück Nature Park / Bostalsee area
€ 0.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Nohfelden erhebt seit dem 1. Januar 2022 eine Tourismusabgabe in Höhe von 0,50 € je Person und Übernachtung. Abgabepflichtig sind Personen, die ohne Wohnsitz in der Gemeinde gegen Entgelt übernachten; die Pflicht besteht unabhängig davon, ob die touristischen Einrichtungen genutzt oder Veranstaltungen besucht werden. Die Abgabe wird am Tag nach der jeweiligen Übernachtung fällig.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind: Personen, die sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhalten; Personen, die aus Berufs-, Unterrichts- oder Ausbildungsgründen übernachten; Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % sowie eine im Schwerbehindertenausweis vermerkte Begleitperson; Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Teilnehmer einer Ferienfreizeit (Ferienlager); sowie Patienten*innen der Mutter-Kind-Klinik Saarwald in Nohfelden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die Regelung erfasst jede entgeltliche Beherbergung, insbesondere Beherbergungsbetriebe, Eigentümer oder sonstige Berechtigte von Wohnungen, Häusern, Appartements und Privatunterkünften, Betreiber von Camping- und Stellplätzen, Jugendherbergen, Kinderheimen, Kinderkurheimen, Kurheimen, Kurkliniken und Kurhotels. Beherberger müssen die beherbergten Personen der Gemeinde melden, die Abgabe einziehen und sie monatlich spätestens zum 7. eines jeden Monats kostenfrei an die Gemeinde abführen. Die Meldung muss insbesondere die Zahl der Übernachtungen, Namen, Heimat- und Beherbergungsanschriften, An- und Abreisetage sowie gewährte Befreiungen mit Begründung enthalten. Die Satzung nennt keine Registrierungsnummer, keine Wohnraumschutz-Registrierung und kein Zweckentfremdungsverbot.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Nohfelden können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.