ENDE
Bad Nauheim
Hessen (HE) · Wetterau
€ 3.90
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Bad Nauheim erhebt ganzjährig einen Kurbeitrag von ortsfremden Personen, die übernachten oder Kureinrichtungen benutzen. Der reguläre Tagessatz für Erwachsene beträgt 3,90 € pro Person und Tag in Zone 1 (Bad Nauheim und bestimmte Straßen in Nieder-Mörlen); in Zone 2 (die übrigen aufgeführten Stadtteile) beträgt er 1,90 €. Der Kurbeitrag enthält 7 % Mehrwertsteuer. Anreise- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Der Beitrag ist auf die jeweilige Jahreskarte begrenzt: 150,00 € für Ortsfremde und 50,00 € für Einwohner. Ermäßigte Tagessätze betragen 1,80 €/0,90 € für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % sowie für Blinde; Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson mit Tages- oder Jahreskurkarte zahlen 0 €. Die Satzung 2025 trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

Befreiungen & Ermäßigungen

Von der Kurbeitragspflicht befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausbildung oder Berufsfortbildung (außer Seminaren) aufhalten, unentgeltlich bei einer Familie mit Hauptwohnung im Erhebungsgebiet zu Besuch sind, Patienten in Akutkrankenhäusern der Regelversorgung, bettlägerige Kranke, Personen mit ambulanten Kurmittelbehandlungen vom ständigen Wohnsitz aus, Zweitwohnungssteuerpflichtige sowie Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres in Begleitung von Familienangehörigen. Die Befreiung der Gruppen 1–5 entfällt bei Benutzung von Kureinrichtungen oder Teilnahme an Kurveranstaltungen. Von der Entrichtung befreit sind unter den satzungsmäßigen Voraussetzungen Erwerbsunfähige, Kriegsbeschädigte und Pflegebedürftige mit entsprechender Fürsorge/Pflegehilfe, wenn sie Aufenthalt und Kur selbst vollständig bezahlen, sowie notwendige Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen oder Menschen mit mindestens 70 % Erwerbsminderung, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen ist und die Begleitperson selbst keine Kurmittel nutzt. Ermäßigte Sätze gelten für schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 70 % und Blinde sowie für Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson mit Kurkarte.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Für eine kurzfristige Ferienwohnungsvermietung darf der eigene Hauptwohnsitz bis zu 8 Wochen pro Jahr als Ferienwohnung genutzt werden. Eine dauerhafte bzw. zeitlich unbegrenzte Vermietung setzt eine geeignete Baugenehmigung bzw. Genehmigung der Nutzungsänderung voraus; eine dauerhaft als Ferienwohnung genutzte Einheit wird baunutzungsrechtlich als Gewerbebetrieb von der Wohnnutzung abgegrenzt. In beiden Fällen ist der Online-Antrag zur Erfassung der Ferienwohnung bei der Stadt auszufüllen, die Kurbeitragssatzung einzuhalten, sämtliche Übernachtungen an den Kur- und Servicebetrieb zu übermitteln und eine gegebenenfalls erforderliche Gewerbeerlaubnis gesondert zu beantragen. Nach der Kurbeitragssatzung müssen Beherbergungsbetriebe und Wohnungsgeber, die entgeltlich vorübergehend Zimmer oder Wohnraum überlassen, Namen sowie Ankunfts- und Abfahrtsdaten erfassen, den Kurbeitrag einziehen und abführen, Kurkarten ausgeben und die städtische digitale Software für Erfassung, Datenübertragung und Kartendruck nutzen; sie haften für die rechtzeitige und vollständige Ablieferung. Verstöße können mit 5,00 € bis 50.000,00 € Geldbuße geahndet werden.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Bad Nauheim können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.