ENDE
Borkum
Niedersachsen (NI) · East Frisian Islands / North Sea coast
€ 4.80
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Ab 2026 beträgt der Gästebeitrag ganzjährig regulär 4,80 € je Person und Übernachtung für Erwachsene ab 18 Jahren. Kinder von 12 bis 17 Jahren zahlen 1,50 €; Kinder unter 12 Jahren zahlen keinen Gästebeitrag. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100, Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis und Merkzeichen „B“ (ständige Begleitung erforderlich) sowie die entsprechende Begleitperson zahlen 2,40 € je Übernachtung. Begünstigte schwerbehinderte Kinder von 12 bis 17 Jahren zahlen 0,75 € je Übernachtung. Die Jahresobergrenzen betragen 144,00 € für Erwachsene, 45,00 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren, 72,00 € für die ermäßigte Erwachsenengruppe und 22,50 € für begünstigte schwerbehinderte Kinder. Tagesgäste ab 12 Jahren zahlen 4,00 € pro Tag. Der Beitrag ist eine zweckgebundene Tourismusabgabe und kein prozentualer Anteil am Übernachtungspreis.

Befreiungen & Ermäßigungen

Beitragsfrei sind Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung auf Borkum aufhalten (für die Dauer der beruflichen Tätigkeit; dem Vermieter ist eine Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen), stationierte Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienststelle im Erhebungsgebiet sowie bettlägerig Kranke, die Tourismuseinrichtungen und touristische Veranstaltungen nicht nutzen können, sofern diese nicht in Anspruch genommen werden. Befreit sind außerdem unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommene Kinder, Kindeskinder oder Eltern von Einwohnern, Besucher besonderer Familienfeiern für höchstens zwei Übernachtungen sowie bestimmte durchreisende Segler/Sportbootfahrer (eine Nacht von 20 bis 8 Uhr oder Hafeneinlauf wegen Gefahrenlage), sofern die Einrichtungen/Veranstaltungen nicht genutzt und die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres zahlen keinen Beitrag, bleiben aber meldepflichtig und erhalten eine Gästekarte; bei den genannten Schwerbehindertengruppen handelt es sich grundsätzlich um Ermäßigungen, nicht um vollständige Befreiungen.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die Borkumer Gästebeitragsregelung erfasst Personen, die andere beherbergen, Wohnraum vorübergehend überlassen oder einen Campingplatz, Wohnwagen-/Wohnmobilstellplatz, Wochenendplatz oder Bootsliegeplatz betreiben und Plätze vorübergehend überlassen. Der Wohnungsgeber muss beitragspflichtige Gäste bei der Stadt Borkum melden, den Gästebeitrag einziehen und an die Stadt abführen; er haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Zu den erforderlichen Meldedaten gehören Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung, An- und Abreisetag, Name und Anschrift des Wohnungsgebers sowie Vergünstigungs-/Ermäßigungsgründe; zu verwenden ist der vorgeschriebene analoge oder digitale Meldevordruck. In den zitierten Borkumer Unterlagen ist keine allgemeine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen, keine Wohnraumschutz-Registrierung und keine Zweckentfremdungsgenehmigung für Borkum genannt; eine „Vermieternummer“ erscheint lediglich als Feld in einem optionalen Serviceformular der Tourist-Information, nicht als allgemeine Gästebeitragsvorgabe.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-27
Abgabensätze und Satzungen für Borkum können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.