ENDE
Norddeich
Niedersachsen (NI) · North Sea Coast (East Frisia)
€ 3.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Der Gästebeitrag beträgt für Personen ab 14 Jahren in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) 3,50 € je Übernachtung. In der übrigen Zeit (1. Januar bis 14. März sowie 1. November bis 31. Dezember) beträgt er 1,80 € je Übernachtung. Der Beitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang Tourismuseinrichtungen oder Veranstaltungen genutzt werden. Anstelle der Übernachtungsberechnung kann ein Jahresgästebeitrag von 98,00 € entrichtet werden; Zweitwohnungsinhaber und Dauerbenutzer von Campingplätzen unterliegen grundsätzlich dem Jahresgästebeitrag. Für bestimmte Eigennutzungszeiten unter 28 Übernachtungen gelten pauschal 31,50 € (1–9 Nächte), 63,00 € (10–18) oder 94,50 € (19–27).

Befreiungen & Ermäßigungen

Nicht beitragspflichtig sind Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne sowie Schwägerinnen und Schwäger von Personen mit Hauptwohnung im Gebiet bzw. in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, wenn sie unentgeltlich oder ohne Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden; Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung aufhalten; bettlägerig Kranke, die Tourismuseinrichtungen und touristische Veranstaltungen nicht nutzen können; Teilnehmer an anerkannten Kongressen, Tagungen, Lehrgängen oder vergleichbaren Veranstaltungen ohne Nutzungsmöglichkeit außerhalb des Programms; Wehrdienstleistende für die Dauer der Stationierung; sowie Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienststelle im Gebiet. Befreit sind außerdem Kinder bis einschließlich 13 Jahre, schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % und eine nachweislich berechtigte Begleitperson. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen. Auf Antrag gibt es 10 % Ermäßigung für von Sozialhilfe-, Sozialversicherungs-, Kriegsopferfürsorge- oder Wohlfahrtsträgern entsandte Personen bei mindestens sieben Übernachtungen sowie für Jugendliche in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen, Jugendzeltlagern und deren Aufsichtspersonen.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Wohnungsgeber müssen bei entgeltlicher kurzfristiger Beherbergung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft die Gästekarte ausstellen und den Gästebeitrag einziehen, die beitragspflichtigen Gäste innerhalb von drei Tagen mit dem vorgeschriebenen Formular oder Online-Meldeschein bei der Gästebeitragskasse melden und den Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung abführen. Sie müssen ein Gästeverzeichnis mit Name des Wohnungsgebers, genauer Lage der Unterkunft, Alter der beherbergten Personen und gegebenenfalls Befreiungsgründen führen, es ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres fünf Jahre aufbewahren, auf Verlangen vorlegen und Auskünfte erteilen sowie die Satzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar auslegen. Die geprüften amtlichen Gästebeitragsquellen nennen keine Registrierungsnummer für Ferienunterkünfte und keine Regelung zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-27
Abgabensätze und Satzungen für Norddeich können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.