ENDE
Braunlage
Niedersachsen (NI) · Harz
€ 3.05
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

In Braunlage wird ein Gästebeitrag je Person und Übernachtung erhoben. Der reguläre Erwachsenentarif beträgt 3,05 EUR für Personen ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,70 EUR; Kinder unter 6 Jahren sind beitragsfrei. Der Beitrag dient der touristischen Infrastruktur. Die Gästekarte ist zugleich Harz-Gastkarte und ermöglicht während des eingetragenen Aufenthalts die kostenlose Nutzung des HATIX-ÖPNV.

Befreiungen & Ermäßigungen

Kinder unter 6 Jahren und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 % sind beitragsfrei. Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren zahlen den ermäßigten Satz von 1,70 EUR. Schwerbehinderte ab 18 Jahren mit einem Grad der Behinderung von 70–90 % zahlen 2,24 EUR; Schwerbehinderte von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,30 EUR. Begleitpersonen Schwerbehinderter, die laut Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, erhalten eine Ermäßigung von 30 %. Das zweite und jedes weitere Kind einer Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist beitragsfrei.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die offizielle Gastgeberinformation nennt keine Pflicht zu einer Registrierungsnummer und keine Regelung zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot. Sie verpflichtet jedoch Personen, die im Erhebungsgebiet Gäste beherbergen, den Familiennamen und Vornamen, die Anschrift, den voraussichtlichen Aufenthaltszeitraum und gewährte Ermäßigungen im elektronischen Meldeschein bzw. Gästebeitragsabrechnungssystem der Tourist-Information zu erfassen, die Daten zu übertragen, den Gästebeitrag einzuziehen sowie Gästekarte und Couponheft auszustellen. Eine gesonderte Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen wird in den geprüften offiziellen Informationen nicht genannt.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-28
Abgabensätze und Satzungen für Braunlage können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.