Für Übernachtungsgäste beträgt die Kurabgabe 2026 in der Nebensaison (01.01.–14.05. und 15.09.–31.12.) 1,50 EUR je Person und Nacht und in der Hauptsaison (15.05.–14.09.) 2,30 EUR je Person und Nacht. Die Sätze enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Übernachtungen wird der Anreisetag nicht berechnet. Tagesgäste zahlen eine gesonderte Tageskurabgabe von 1,50 EUR in der Nebensaison und 2,50 EUR in der Hauptsaison. Die 2,30 EUR sind der reguläre Übernachtungssatz für Erwachsene in der Hauptsaison. Für bestimmte ortsfremde Eigentümer, Dauernutzungsberechtigte und deren Familienangehörige sowie für Dauerstandplatz- oder Dauerliegeplatzinhaber kann eine Jahressaisonpauschale von 28 Hauptsaison-Tagen gelten.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind freigestellt. Vorübergehend aus dienstlichen oder beruflichen Gründen Anwesende sind nicht kurabgabepflichtig, wenn sie die Einrichtungen nicht nutzen oder deren Nutzung zu ihren beruflichen Aufgaben gehört. Kranke, die aus ärztlich nachgewiesenen körperlichen Gründen ihre Unterkunft nicht verlassen können, sowie Kranke, die wegen einer psychischen Erkrankung Kureinrichtungen oder Kurveranstaltungen nicht nutzen können, sind ausgenommen. Teilnehmer an Tagungen, Kongressen und ähnlichen Veranstaltungen können freigestellt sein, wenn die Veranstaltung vor der Anreise beim Tourismus-Service Fehmarn angemeldet wurde und die Teilnehmer die Einrichtungen nicht nutzen. Direkte und erweiterte Familienangehörige von Personen mit Hauptwohnsitz in Fehmarn dürfen kostenlos in deren Haushalt aufgenommen werden, sofern sie keine touristischen Dienstleistungen oder touristische Infrastruktur nutzen. Teilnehmer an Sammelreisen ab 25 Personen können auf vorherigen Antrag 10 % Ermäßigung erhalten. Schwerbehinderte mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von mindestens 80 % erhalten 50 % Ermäßigung; dies gilt auch für eine ständig erforderliche Begleitperson mit Merkzeichen „B“. Mehrere Ermäßigungen werden auf höchstens 50 % begrenzt. Die Voraussetzungen sind glaubhaft zu machen.
Die geprüften offiziellen Fehmarn-Unterlagen nennen keine kommunale Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen und keine Regelung zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot. Sie legen jedoch Pflichten für Unterkunftsgeber fest: Alle Unterkunftsgeber (einschließlich Vermieter von Gästezimmern, Eigentümer oder Dauernutzungsberechtigte, die Einheiten Dritten überlassen, Camping- und Sportboothafenbetreiber sowie Heimleitungen) müssen das elektronische ostseecard-Anmeldeverfahren nutzen, jeder aufgenommenen Person ab 18 Jahren eine ostseecard aushändigen, Name, Alter, mitreisende minderjährige Kinder, An- und Abreisetag sowie Heimat-PLZ erfassen, die Kurabgabe berechnen und einziehen, sie grundsätzlich bargeldlos innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung abführen, ab dem Ankunftstag ein Gästeverzeichnis führen, erforderliche Daten übermitteln und Änderungen der Angaben zum Unterkunftsgeber innerhalb von zwei Wochen melden. Der Unterkunftsgeber muss Daten und Aufenthaltszeitraum auf Richtigkeit prüfen und haftet gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.