ENDE
Grömitz
Schleswig-Holstein (SH) · Ostseeküste
€ 4.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die Kurabgabe/Ostseecard wird 2026 je Person und Aufenthaltstag einschließlich Mehrwertsteuer erhoben. Für Grömitz/Lensterstrand beträgt sie in der Hauptsaison (01.04.–31.10. und 25.12.–03.01.) 4,00 EUR und in der Nebensaison (04.01.–31.03. und 01.11.–24.12.) 2,50 EUR. Die Jahresostseecard kostet 112,00 EUR, die ermäßigte Jahreskurabgabe 70,00 EUR. In den übrigen Erholungsorten gelten 2,50 EUR (Hauptsaison) bzw. 1,80 EUR (Nebensaison); Jahreskarten kosten 70,00 EUR bzw. ermäßigt 50,40 EUR. Tagesgäste zahlen 4,00 EUR in der Hauptsaison bzw. 2,50 EUR in der Nebensaison. Für die Übergangszeit 01.01.–03.01.2026 galten 2,00 EUR in Grömitz/Lensterstrand und 1,40 EUR in den übrigen Erholungsorten. Für die Bemessung werden An- und Abreisetag als Aufenthaltstage behandelt; der Anreisetag wird jedoch nicht berechnet.

Befreiungen & Ermäßigungen

Nicht kurabgabepflichtig sind vorübergehend wegen Dienst, Beruf oder Ausbildung Anwesende bzw. regelmäßig wegen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses Anwesende, sofern sie die Einrichtungen nicht nutzen bzw. deren Nutzung dienstlich erforderlich ist; Kranke mit ärztlichem Nachweis, dass sie die Unterkunft nicht verlassen können, für die Dauer der Verhinderung, sowie psychisch Kranke, die Kureinrichtungen oder Veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen können; außerdem Tagungs-, Kongress- und vergleichbare Teilnehmer, wenn die Veranstaltung vor Anreise beim Tourismus-Service Grömitz angemeldet wurde und die Einrichtungen nicht genutzt werden. Freigestellt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, auf Antrag bestimmte unentgeltlich aufgenommene Verwandte von Hauptwohnsitzinhabern ohne Einrichtungsnutzung sowie Schwerbehinderte mit nachgewiesenem GdB von mindestens 80 und eine ständige Begleitperson bei Merkzeichen B. Ermäßigungen: 50 % für Sammelreisen/Betriebsausflüge ab 20 Personen auf vorherigen Antrag und 10 % für entsprechende Kur- oder Rehamaßnahmen in anerkannten Kurkliniken auf vorherigen Antrag. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen; der Wohnungsgeber darf keine Ermäßigungen gewähren.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die Satzung erfasst als Unterkunftsgeber auch Vermieter von Fremdenzimmern/Ferienunterkünften und deren Bevollmächtigte, Eigentümer oder Dauernutzungsberechtigte, die Wohnungen Dritten überlassen, Camping-, Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilplatzbetreiber, Heime sowie Betreiber/Eigentümer entgeltlicher Gastliegeplätze. Jeder Unterkunftsgeber muss jede kurabgabepflichtige Person im verpflichtenden Onlineverfahren anmelden und jeder Person (auch Kindern) eine ostseecard aushändigen. Zu erfassen sind Vor- und Nachname, An- und Abreisetag, Heimatanschrift und Staatsangehörigkeit; ausländische Gäste müssen elektronisch oder eigenhändig unterschreiben. Die Datenübermittlung muss unverzüglich, spätestens am Folgetag der Ankunft erfolgen. Der Unterkunftsgeber berechnet und kassiert die Kurabgabe, führt sie binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ab und führt ein Gästeverzeichnis oder geordneten Vermietungsvertragsnachweis; die Aufbewahrung richtet sich nach den steuerlichen Aufbewahrungsvorschriften. Eine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen sowie ein Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsverbot-Erlaubniserfordernis werden in dieser Satzung nicht genannt. Änderungen bei Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers sind binnen zwei Wochen schriftlich mitzuteilen. Auf schriftlichen Härtefallantrag kann der Tourismus-Service von der Onlineübermittlung befreien; dann sind Papierunterlagen binnen fünf Werktagen nach Abreise einzureichen.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-26
Abgabensätze und Satzungen für Grömitz können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.