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Rügen
Mecklenburg-Vorpommern (MV) · Baltic Sea Coast — island of Rügen
€ 1.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Wichtiger Geltungshinweis: Rügen ist eine Insel/Region und keine Gemeinde. Die verifizierte amtliche Information betrifft die Gemeinde Altenkirchen (Rügen), die seit dem 01.07.2025 eine Kurabgabe erhebt. Die Abgabe wird ganzjährig je Person und Aufenthaltstag erhoben: Vollzahler zahlen in der Hauptsaison (01.05.–31.10.) 1,50 EUR und in der Nebensaison (01.01.–30.04. sowie 01.11.–31.12.) 1,00 EUR. Ermäßigte Sätze sind 1,00 EUR bzw. 0,50 EUR. Die Jahreskurkarte kostet 40,00 EUR, ermäßigt 25,00 EUR; zugrunde liegen 28 Tagessätze. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist enthalten. Übernachtungsgäste zahlen die Abgabe für den gesamten Aufenthalt beim Quartiergeber; Tagesgäste entrichten sie bei einer zugelassenen Stelle. Das Feld rate_eur_per_person_night verwendet den Hauptsaison-Vollzahlersatz.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres; Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 einschließlich einer Begleitperson, soweit eine ständige Begleitung erforderlich ist. Nicht abgabepflichtig sind familiäre Besuche in der häuslichen Gemeinschaft, sofern der Erholungsgrund nicht im Vordergrund steht, sowie bettlägerige Kranke und Verletzte, die die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen können. Ermäßigung: Kinder ab dem vollendeten 6. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres; Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 einschließlich einer erforderlichen Begleitperson. Wer im Erhebungsgebiet arbeitet, sich in Ausbildung befindet oder einen nicht zu Wohnzwecken geeigneten Kleingarten bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd. Eine weitergehende gesonderte Befreiung für Geschäftsreisende nennt die amtliche Kurabgabesatzung nicht.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die amtliche Kurabgabesatzung schreibt für kurzfristige Vermietungen keine Registrierungsnummer, keine Wohnraumschutz-Registrierung und kein Zweckentfremdungsverbot vor. Sie legt jedoch Pflichten für jeden Quartiergeber fest, also auch für Personen, die Unterkunft oder Wohnraum zu Erholungszwecken überlassen: ausländische Gäste melden, die Kurabgabe einziehen, an die Gemeinde abführen und Kurkarten ausstellen; Anreise, Abreise, Gästekategorie sowie Vor- und Nachname erfassen; die Meldung elektronisch oder auf Papier innerhalb eines Werktags nach Ankunft vornehmen; Meldescheine vier Jahre sicher aufbewahren und auf Verlangen vorlegen; sowie die eingezogene Abgabe bis zum 10. des Folgemonats abführen. Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-26
Abgabensätze und Satzungen für Rügen können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.