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zingst
Mecklenburg-Vorpommern (MV) · Fischland-Darß-Zingst / Baltic Sea Coast
€ 3.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Ab dem 1. Januar 2026 erhebt Zingst ganzjährig eine Kurabgabe von 3,00 EUR pro Person und Übernachtung für Vollzahler ab 15 Jahren. Der ermäßigte Satz beträgt 1,50 EUR pro Person und Übernachtung. Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahren sind befreit; Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen den ermäßigten Satz. Die Abgabepflicht beginnt mit der Ankunft und endet mit dem Tag der Abreise; die Zahlung erfolgt beim Quartiergeber bei Ausstellung der Gästekarte. Auch Tagesgäste können bei Nutzung der örtlichen Kur- und Erholungseinrichtungen kurabgabepflichtig sein; für Tagesgäste weist die offizielle Seite einen gesonderten Tagessatz aus.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahren, Schwerstbehinderte mit GdB 100, eingetragene Begleitpersonen Schwerstbehinderter, Personen, die im Erhebungsgebiet arbeiten, Inhaber einer Ehrenkurkarte, Personen mit Erstwohnsitz in Zingst sowie die satzungsgemäß begünstigten Familienangehörigen von Zingster Einwohnern, wenn sie unentgeltlich aufgenommen werden und sich nicht zu Erholungszwecken aufhalten. Schwerbehinderte ab GdB 50 zahlen den ermäßigten Satz. Die ältere amtliche Satzungsfassung nennt außerdem beruflich bedingte Aufenthalte und bestimmte Ermäßigungen für Sozialhilfeempfänger; Nachweise können verlangt werden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Hotels, Pensionen, Campingplätze, Zimmervermittlungen und private Vermieter, die Gäste beherbergen, gelten als Quartiergeber. Nach der amtlichen Satzung müssen sie die melderechtlichen Pflichten nach dem Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern einhalten, beherbergte Personen dem Zingster Fremdenverkehrsbetrieb über den elektronischen j-Meldeschein (oder bei genehmigter Ausnahme über gesetzliche Papiermeldescheine) melden, die Kurabgabe am Ankunftstag einziehen, Gästekarten ausgeben, die Einnahmen bis zum dritten Werktag des Folgemonats abführen, die erforderlichen Unterlagen führen, die Satzung sichtbar auslegen und auskunftspflichtige Tatsachen mitteilen. Die geprüften offiziellen Zingster Unterlagen nennen keine örtliche Registrierungsnummer sowie kein Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsverbot für Kurzzeitvermietungen.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-18
Abgabensätze und Satzungen für zingst können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.