ENDE
Bad Elster
Sachsen (SN) · Upper Vogtland (Oberes Vogtland)
€ 2.20
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die amtliche Kurtaxe gilt für Personen ohne Hauptwohnung im Kurbezirk, die in Bad Elster Unterkunft nehmen. Regulärer Erwachsenensatz: 2,20 EUR je Person und Aufenthaltstag in der Kurzone I (Stadtgebiet Bad Elster ohne Mühlhausen und Sohl); 1,10 EUR in der Kurzone II (Mühlhausen und Sohl). Anreise- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Kurtaxe wird höchstens für 42 Tage je Kalenderjahr berechnet, auch bei mehreren Aufenthalten. Auf Antrag ist eine Jahreskurtaxe von 80,00 EUR möglich. Die offizielle Gästeinformation bestätigt die Sätze und dass die Kurtaxe vor Ort beim Beherberger zu entrichten ist.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind: Personen mit Hauptwohnung im Kurbezirk; Personen, die sich ausschließlich zu anderen als zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten, insbesondere vorübergehend zur Berufsausübung, zum Besuch einer Unterrichtseinrichtung oder zur Berufsausbildung, zur ausschließlichen Nutzung eines Kleingartens oder zum unentgeltlichen Besuch bei Angehörigen; Tagesausflügler, die einzelne Kur- oder Erholungseinrichtungen ausschließlich ohne Kurzweck nutzen; Kranke, die ihre Unterkunft mit ärztlichem Zeugnis für die Dauer der Verhinderung nicht verlassen können; sowie Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, wenn die ständige Begleitung im amtlichen Ausweis ausgewiesen ist. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. Ermäßigung erhalten Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, Jugendliche vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler und Studenten vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie ärztlich nachgewiesene notwendige Begleitpersonen, sofern sie nicht bereits befreit sind. Voraussetzungen sind nachzuweisen; in Härtefällen kann eine Ermäßigung oder ein Erlass möglich sein.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

In den amtlichen Besuchersteuerquellen wurde keine gesonderte Regel zu Registrierungsnummern, Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot für kurzfristige Vermietungen gefunden. Für jede entgeltliche Beherbergung—einschließlich Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Ferienhäusern, Campingplätzen und sonstigen Beherbergungsbetrieben—muss der Beherberger die Kurtaxe für die Sächsische Staatsbäder GmbH einziehen, die für die Berechnung erforderlichen Angaben erheben, jeden Abgabepflichtigen spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft schriftlich melden, ein Verzeichnis mit Name/Anschrift, Ankunft, voraussichtlicher Abreise, Befreiungen und Ermäßigungen führen, auf Verlangen Auskunft erteilen und das Verzeichnis vorlegen, die im Kalendermonat eingezogene Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats abführen und haftet für den vollständigen und richtigen Einzug.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Bad Elster können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.