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Bad Zwischenahn
Niedersachsen (NI) · Ammerland Park Landscape (Parklandschaft Ammerland)
€ 3.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Bad Zwischenahn erhebt einen Gästebeitrag (früher Kurbeitrag), keine prozentuale Hotel- oder City Tax. Der reguläre Satz beträgt ganzjährig 3,00 € je Person und Tag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Beitrag richtet sich nach der Aufenthaltsdauer; diese wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet. Alternativ kann ein Jahresgästebeitrag von 90,00 € auf Grundlage von 30 Aufenthaltstagen entrichtet werden. Bei einer Familie werden höchstens vier Personen berechnet. Der Beitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Tourismuseinrichtungen tatsächlich genutzt werden.

Befreiungen & Ermäßigungen

Beitragsfrei sind: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; jede fünfte und weitere Person einer Familie; bestimmte Verwandte von Einwohnern oder Personen in einem örtlichen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bei unentgeltlicher Aufnahme; Teilnehmer an anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen; Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten; Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 v. H. unter den in der Satzung genannten Antragsvoraussetzungen; berechtigte Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Jugendgruppen; sowie Personen, die in dafür geschaffenen Einrichtungen zu Heil- oder Kurzwecken betreut werden oder sich im anerkannten Gebiet zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken ohne Unterkunft aufhalten. Eine Ermäßigung von 20 % gibt es auf Antrag für von Trägern der Sozialversicherung, Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge entsandte Personen (mindestens 15 Tage Aufenthalt) sowie für Schwerbehinderte mit mindestens 70 % Grad der Behinderung gegen amtlichen Nachweis. Befreiungen und Ermäßigungen sind nachzuweisen; weitere Erleichterungen sind bei berechtigtem Interesse des Bades oder sozialer bzw. unbilliger Härte möglich.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die gemeindliche Gästebeitragssatzung gilt für alle, die Personen beherbergen oder ihnen Wohnraum vorübergehend gegen Entgelt oder Kostenerstattung überlassen, einschließlich Camping- und Wochenendplätzen. Der Wohnungsgeber muss beitragspflichtige Gäste beim Touristikservice Bad Zwischenahn melden, den Gästebeitrag einziehen, sofern der Gast nicht bereits über das digitale Gästebeitragssystem bezahlt hat, und gegebenenfalls die Gästekarte aushändigen. Eingezogene Beiträge sind innerhalb eines Monats abzuliefern. Wenn der Gast nicht digital bezahlt hat, muss der Wohnungsgeber am Ankunftstag ein Gästeverzeichnis mit Name, Alter, Anschrift sowie An- und Abreisetag führen und es der Gemeinde auf Verlangen vorlegen. Die genannten amtlichen Quellen enthalten keine Vorgabe zu einer Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen, zu Wohnraumschutz oder zu einem Zweckentfremdungsverbot in Bad Zwischenahn; in den geprüften kommunalen Gästebeitragsunterlagen wurde hierzu nichts festgestellt.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Bad Zwischenahn können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.