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Büsum
Schleswig-Holstein (SH) · Nordseeküste
€ 4.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Büsum erhebt eine Kurabgabe je kurabgabepflichtiger Person und Aufenthaltstag. Der reguläre Erwachsenenbetrag in der Hauptsaison beträgt 4,00 € (1. Januar–7. Januar, 1. April–31. Oktober sowie 25. Dezember–31. Dezember). In der Nebensaison beträgt die Kurabgabe 2,80 € (8. Januar–31. März sowie 1. November–24. Dezember). Die Jahreskurabgabe beträgt 112,00 € und ist auf 28 volle Hauptsaison-Tagessätze begrenzt. Die Abgabepflicht entsteht mit der Ankunft und besteht unabhängig davon, ob die Kureinrichtungen tatsächlich genutzt werden. Die Mehrwertsteuer ist enthalten.

Befreiungen & Ermäßigungen

Nicht abgabepflichtig sind Kinder, Kindeskinder, Eltern und Großeltern von Personen mit Hauptwohnung im Erhebungsgebiet, wenn sie unentgeltlich aufgenommen sind und die Kureinrichtungen nicht nutzen; Personen, die sich zur Ausübung ihres Dienstes, Berufs, Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, soweit sie die Kureinrichtungen nicht nutzen; sowie bettlägerige Kranke und Verletzte, die die Kureinrichtungen nicht nutzen können, bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Blinde sowie hilflose Personen und jeweils eine Begleitperson bei Nachweis der Merkzeichen „BL“ bzw. „H“ (unter den satzungsmäßigen Voraussetzungen), sowie Reiseleiter und Busfahrer bei Begleitung von Reisegruppen. Ermäßigungen gelten für schwerbehinderte Personen nach den in der Satzung genannten Voraussetzungen und – bei nachgewiesener ständiger Begleitungsbedürftigkeit – für die Begleitperson. Bei Gegenseitigkeit besteht für Inhaber einer gültigen Kur- oder Gästekarte einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde Schleswig-Holsteins eine eintägige Befreiung.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die gemeindlichen Pflichten gelten für alle, die Wohnraum zu Erholungszwecken überlassen, einschließlich Ferienwohnungen/-häusern, Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplätzen sowie Bootsliegeplätzen. Gastgeber müssen die Gäste über das von der Gemeinde vorgegebene elektronische oder manuelle Meldeverfahren anmelden; zu erfassen sind insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie An- und Abreisedaten. Bei elektronischer Meldung müssen die Daten unverzüglich, spätestens am Folgetag nach der Ankunft, übermittelt werden. Alternativ ist die für die Gemeinde bestimmte Durchschrift des manuellen Meldescheins innerhalb von zwei Werktagen einzureichen; eine Ausfertigung ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Die Meldevordrucke sind lückenlos zu führen und spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres zurückzugeben. Gastgeber müssen die Kurabgabe einziehen und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde abführen sowie den Satzungstext deutlich sichtbar in der Beherbergungsstätte anbringen. Die zitierte Büsumer Kurabgabesatzung nennt keine gesonderte Registrierungsnummer und kein Wohnraumschutz- bzw. Zweckentfremdungsverbot.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-27
Abgabensätze und Satzungen für Büsum können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.