Die offizielle Seite des Kreises Ostholstein bestätigt, dass Dahme eine Kurabgabe erheben kann und dass deren Höhe in der jeweils geltenden kommunalen Satzung festgelegt wird. Die konsultierte offizielle .de-Quelle veröffentlicht den Dahmer Gebührentarif selbst nicht; deshalb wird unter der Beschränkung auf .de-Quellen kein Tarif angegeben.
Die offizielle .de-Quelle nennt den allgemeinen Anwendungsbereich: Abgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die Möglichkeit zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben. Dahme-spezifische Befreiungen werden dort nicht aufgelistet.
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