ENDE
Eckernförde
Schleswig-Holstein (SH) · Eckernförder Bucht / Baltic Sea Coast
€ 3.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Eckernförde erhebt eine Kurabgabe pro Person und Tag: 3,00 EUR in der Hauptsaison (1. April bis 15. Oktober) und 2,00 EUR in der Nebensaison (16. Oktober bis 31. März), jeweils einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Anreisetag wird nicht berechnet; ansonsten wird nach Aufenthaltstagen abgerechnet. Auf Antrag ist eine Jahrespauschale von 84,00 EUR je abgabepflichtiger Person möglich (entspricht 28 Hauptsaisontagen); bereits gezahlte Beträge werden angerechnet. Der Betrag von 3,00 EUR ist der Hauptsaison-Tagessatz für Erwachsene; Kinder unter 18 Jahren sind befreit.

Befreiungen & Ermäßigungen

Bei nachzuweisenden Voraussetzungen kurabgabefrei sind: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Schwerbehinderte mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von mindestens 80 % sowie die ständige Begleitperson bei dem Merkzeichen „B“; Personen, die sich zur Ausübung ihres Dienstes, Berufes, Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten; Teilnehmer/innen an von der Stadt oder der ETMG anerkannten und vor Anreise angemeldeten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen; bettlägerige kranke oder verletzte Personen, die die Kureinrichtungen nicht nutzen können, bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung; bestimmte Verwandte von Personen mit Hauptwohnung im Erhebungsgebiet, wenn sie unentgeltlich in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind; Eigentümer/innen von Wohn- oder Ferienobjekten in Eckernförde sowie von dauerhaft dort liegenden Sportbooten und deren Familienangehörige, sofern ihr gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb des Erhebungsgebiets liegt; sowie Personen, die wegen eines Todesfalls anwesend sind. Abgabepflichtig sind grundsätzlich Ortsfremde mit Nutzungsmöglichkeit der Kureinrichtungen; die Befreiungsvoraussetzungen sind nachzuweisen. Personen in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis im Erhebungsgebiet sind nicht kurabgabepflichtig.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die Kurabgaberegeln erfassen kurzfristige Beherbergungsbetriebe, darunter Vermieter/innen von Gästezimmern und Ferienwohnungen, Eigentümer/innen oder sonstige Dauernutzungsberechtigte, die eine Einheit Dritten überlassen, Betreiber/innen von Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilplätzen, Leiter/innen von Heimen sowie Betreiber/innen von Gastliegeplätzen oder entgeltlichen Übernachtungsmöglichkeiten auf Booten. Jede/r Unterkunftsgeber/in muss jede aufgenommene Person im vorgeschriebenen Meldeverfahren bei der ETMG anmelden, die ostseecard ausgeben und Name, Heimatanschrift, Alter bei unter 18-Jährigen, An- und Abreisetag sowie Name und Anschrift des Unterkunftsgebers erfassen. Seit der Satzung 2023 ist das elektronische Meldescheinverfahren für alle Gastgeber/innen in Eckernförde verpflichtend; eine Ausnahme kann nur in Härtefällen beantragt werden. Der/die Unterkunftsgeber/in berechnet und kassiert die Kurabgabe, führt sie an die ETMG ab, weist ausgegebene Karten und Meldescheine lückenlos nach und legt die Satzung sichtbar aus. Die offiziellen Kurabgabeunterlagen nennen keine Registrierungsnummer und enthalten keine Regelung zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot; diese Punkte werden durch die Quelle nicht belegt.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Eckernförde können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.