Die Gemeinde Butjadingen erhebt einen Gästebeitrag, keine prozentuale Übernachtungssteuer. Für 2026 gilt in der Hauptsaison vom 15. März bis 15. Oktober: 3,50 EUR je Übernachtung für Personen ab 13 Jahren und 2,10 EUR für Kinder von 3 bis 12 Jahren. In der Nebensaison vom 16. Oktober bis 14. März gelten 1,60 EUR für Personen ab 13 Jahren und 1,00 EUR für Kinder von 3 bis 12 Jahren. Kinder unter 3 Jahren zahlen keinen Beitrag. Der Beitrag enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Alternativ ist ein Jahresgästebeitrag möglich: 98,00 EUR für Erwachsene (ab 13 Jahren) und 58,80 EUR für Kinder (3–12 Jahre).
Befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres; das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für die ersten beiden Kinder der Gästebeitrag entrichtet wird; unentgeltlich aufgenommene Verwandte und bestimmte Haushaltsangehörige von Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis im Erhebungsgebiet; Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten (laut Informationsseite der Gemeinde); Schwerbehinderte nach den genannten Voraussetzungen (mindestens 80 % Grad der Behinderung bzw. Merkzeichen H; auf der Informationsseite zusätzlich für Selbstzahler konkretisiert); berechtigte Begleitpersonen Schwerbehinderter; sowie Personen, die sich anlässlich einer besonderen Familienfeier, etwa Hochzeit oder Beerdigung, nur eine Nacht in Butjadingen aufhalten. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen. Entsandte Personen der Sozialversicherung/Sozialhilfe/Kriegsopferfürsorge bzw. Freien Wohlfahrtspflege, Jugendliche und Aufsichtspersonen in Jugendzeltlagern sowie Teilnehmer an anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen erhalten 50 % Ermäßigung.
Die Gästebeitragsregelung erfasst entgeltliche Beherbergung und die vorübergehende Überlassung von Wohnraum sowie Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Wochenendplätze und Bootsliegeplätze. Wohnungsgeber müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft eine digitale Gästekarte ausstellen, den Beitrag einziehen und den Gast innerhalb von drei Tagen bei der Tourismus-Service Butjadingen melden – grundsätzlich über das AVS-Webportal, ersatzweise mit der „Gastanmeldung für den Vermieter“. Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung durch die TSB abzuführen. Ein Gästeverzeichnis mit Angaben zum Wohnungsgeber/Unterkunft, zu den Gästen, An- und Abreisetagen sowie Befreiungs- und Ermäßigungsgründen ist innerhalb von 24 Stunden zu führen, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen; die Gästebeitragssatzung ist in vermieteten Räumen gut sichtbar auszulegen. Die zitierten amtlichen Gästebeitragsunterlagen nennen keine gesonderte Registrierungsnummer sowie kein Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsverbot.