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Gemeinde Ostseebad Laboe
Schleswig-Holstein (SH) · Ostseeküste
€ 3.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die Kurabgabe wird im Erhebungszeitraum (15. März bis 31. Oktober) je Person und Tag erhoben: 1,50 € in der Vorsaison (15. März bis 30. April), 3,00 € in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) und 1,50 € in der Nachsaison (1. bis 31. Oktober). Die Beträge enthalten die jeweils geltende Umsatzsteuer. Der Betrag von 3,00 € ist der reguläre Erwachsenen-Hauptsaisonsatz. Die Abgabe bemisst sich nach der Zahl der Übernachtungstage; An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gerechnet. Für bestimmte Inhaber von Wohngelegenheiten sieht die Satzung außerdem Jahreskurabgaben vor; dies ist nicht der reguläre Übernachtungssatz für Besucher.

Befreiungen & Ermäßigungen

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % sind befreit; eine ständige Begleitperson ebenfalls, wenn der erforderliche Vermerk „B“ im Behindertenausweis eingetragen ist. Personen, die sich aufgrund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses in Laboe aufhalten, gelten für die Kurabgabe nicht als ortsfremd und zahlen keine Kurabgabe. Die Satzung nennt außerdem bestimmte Verwandte von Einwohnern Laboes, die unentgeltlich in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden (sofern sie die erfassten Einrichtungen/Veranstaltungen nicht nutzen), Personen, die durch ärztliches Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können, sowie Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung nicht zur Nutzung der Einrichtungen/Veranstaltungen in der Lage sind. Die Voraussetzungen können nachweispflichtig sein.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die offiziellen Quellen nennen für Laboe keine Registrierungspflicht mit Registrierungsnummer und kein eigenes Verfahren nach Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsrecht für Kurzzeitvermietungen. Sie verpflichten Unterkunftsgeber jedoch zur Abwicklung der Kurabgabe. Dazu zählen unter anderem Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Boote, Wohnwagen, Camping- und Stellplatzbetreiber sowie Bootsliegeplatzbetreiber. Gastgeber müssen erwachsenen Gästen eine OstseeCard und Gästen unter 18 Jahren eine Kinder-OstseeCard ausstellen, die amtlichen Meldescheine mit An- und Abreisetag sowie Heimatanschrift vollständig ausfüllen bzw. ausfüllen lassen und die für den Tourismusbetrieb bestimmte Durchschrift innerhalb von drei Werktagen einreichen (bei Nutzung eines vom Tourismusbetrieb vorgegebenen elektronischen Systems kann die analoge Übermittlung entfallen). Sie müssen die Kurabgabe berechnen, einziehen und abführen, ein lückenloses Gäste-, Karten- und Meldescheinverzeichnis führen, die aktuelle Satzung sichtbar auslegen, Änderungen innerhalb von zwei Wochen mitteilen, nicht ausgegebene Karten spätestens bis 15. November zurückgeben und Gäste mit Jahreskurabgabepflicht an den Tourismusbetrieb verweisen.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Gemeinde Ostseebad Laboe können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.