ENDE
Neuharlingersiel
Niedersachsen (NI) · East Frisian North Sea Coast (Ostfriesische Nordseeküste)
€ 3.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die Gemeinde Neuharlingersiel erhebt ganzjährig einen Gästebeitrag, keine prozentuale Übernachtungsteuer. Im Gästebeitragsbezirk 1 (Ortsteil Neuharlingersiel und Teile von Seriem) beträgt der reguläre Satz für Erwachsene ab 16 Jahren in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) 3,50 EUR je Person und Übernachtung; in der übrigen Zeit (1. Januar bis 14. März sowie 1. November bis 31. Dezember) 1,50 EUR. Im Gästebeitragsbezirk 2 (Ostbense, Altharlingersiel und Teile von Seriem) gelten 3,00 EUR in der Hauptsaison und 1,50 EUR in der übrigen Zeit. Kinder von 6 bis einschließlich 15 Jahren zahlen in der Hauptsaison 1,60 EUR (Bezirk 1) bzw. 1,50 EUR (Bezirk 2), in der übrigen Zeit 0,50 EUR in beiden Bezirken. Der hier angegebene Standardwert ist der Hauptsaison-Satz für Erwachsene in Bezirk 1.

Befreiungen & Ermäßigungen

Nach der Gästebeitragssatzung sind befreit: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres; jede fünfte und weitere in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienperson, wobei jeweils die jüngsten Familienangehörigen zu befreien sind; Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, die laut amtlichem Ausweis ständig auf eine Begleitperson angewiesen sind, sowie diese Begleitperson. Nicht beitragspflichtig sind außerdem unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltlich aufgenommene Familienangehörige von Einwohnern, Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung aufhalten, sowie Teilnehmer an anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen für die ersten drei Aufenthaltstage. Die Befreiungsvoraussetzungen sind nachzuweisen. Kinder von 6 bis einschließlich 15 Jahren sind nicht befreit, erhalten aber den ermäßigten Kinder-Tarif.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die Satzung enthält keine gesonderte Regelung zu einer Kurzzeitvermietungs-Registriernummer, einer Wohnraumschutzgenehmigung oder einem Zweckentfremdungsverbot für Neuharlingersiel. Sie verpflichtet jedoch jeden, der Gäste beherbergt oder Wohnraum vorübergehend überlässt, sowie Betreiber von Camping-, Wochenend- und Bootsliegeplätzen: die erforderlichen Buchungsdaten über das digitale Online-Meldesystem zu erfassen; die Gästekarte spätestens bei Ankunft auszuhändigen; den Gästebeitrag einzuziehen und an den Kurverein abzuführen; ein Gästeverzeichnis mit Angaben zum Wohnungsgeber und zur Unterkunft, zu Name und Alter des Gastes, Hauptwohnungsanschrift, An- und Abreise sowie Befreiungsgründen zu führen; es ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres fünf Jahre aufzubewahren; es bei Kontrollen vorzulegen und verlangte Auskünfte zu erteilen; sowie die Satzung in vermieteten Räumen gut sichtbar auszulegen. Verstöße können mit bis zu 10.000 EUR Geldbuße geahndet werden; Wohnungsgeber haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Neuharlingersiel können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.