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Scharbeutz
Schleswig-Holstein (SH) · Lübecker Bucht (Baltic Sea Coast)
€ 3.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Scharbeutz erhebt eine Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag: 1,90 EUR in der Nebensaison (01.01.–14.05. und 15.09.–31.12.) und 3,50 EUR in der Hauptsaison (15.05.–14.09.). Die Jahres-Ostseecard kostet pauschal 98,00 EUR. Der Anreisetag zählt als voller Tag, der Abreisetag wird nicht berücksichtigt. Tagesgäste zahlen in der Hauptsaison 3,50 EUR. Der Wert von 3,50 EUR ist der reguläre Erwachsenen-Hauptsaisonsatz.

Befreiungen & Ermäßigungen

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Ebenfalls nicht abgabepflichtig sind unter den in der Satzung genannten Voraussetzungen bestimmte unentgeltlich aufgenommene Angehörige von Einwohnern, Personen, die sich vorübergehend zur Ausübung ihres Dienstes, Berufs oder ihrer Ausbildung aufhalten und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen, sowie Personen, die ihre Unterkunft aus gesundheitlichen oder sonstigen medizinischen Gründen nicht verlassen bzw. die Einrichtungen nicht nutzen können; soweit erforderlich ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Eine gültige Gästekarte/Kurkarte/Ostseecard einer anderen kurabgabenerhebenden Gemeinde Schleswig-Holsteins kann bei Gegenseitigkeit für einen Tag befreien; dies gilt nicht für Jahreskurabgabenpflichtige. Schwerbehinderte mit nachgewiesenem Grad der Behinderung von mindestens 80 % erhalten 50 % Ermäßigung; eine nachweislich erforderliche Begleitperson mit Merkzeichen „B“ ist befreit. Die Ermäßigung ist schriftlich mit Nachweisen bei der Gemeinde oder dem Unterkunftsgeber zu beantragen.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Bei kurzfristiger Beherbergung ist der Unterkunftsgeber – einschließlich der mit der Abwicklung beauftragten Person – zur Mitwirkung bei der Erhebung der Kurabgabe verpflichtet. Er muss die beherbergten Personen bei der Gemeinde anmelden, die Kurabgabe berechnen, einziehen und vollständig abführen, die namentliche Ostseecard sowie eine Quittung ausgeben, Beherbergungs- und Belegungsaufzeichnungen sowie ein Gästeverzeichnis mit An- und Abreisedaten und den erforderlichen Gast- und Kartendaten führen und die Unterlagen der Gemeinde zur Kontrolle vorlegen. Die elektronische Anmeldung muss spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen; die Anmeldung auf Papier muss spätestens fünf Werktage nach der Ankunft bei der Gemeinde eingehen. Die offizielle gemeindliche Information zu Ferienwohnungen weist außerdem darauf hin, dass Ferienwohnungen oder vermietete Zimmer grundsätzlich bauordnungsrechtlich genehmigt sein müssen; Vermieter sollen prüfen, ob die Baugenehmigung die Nutzung als Ferienwohnung oder Beherbergungsbetrieb zulässt. Die geprüften offiziellen Scharbeutzer Unterlagen nennen keine gesonderte Registriernummer und keine eigene kommunale Genehmigung nach einem Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsverbot.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Scharbeutz können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.