ENDE
Gemeinde Baltrum
Niedersachsen (NI) · East Frisian Islands / North Sea coast
€ 3.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Baltrum erhebt ganzjährig einen Gästebeitrag (Kurbeitrag). Der reguläre Übernachtungssatz beträgt in der Saison vom 15. März bis 31. Oktober 3,50 € je erwachsene Person (ab 18 Jahren) und Nacht. Außerhalb der Saison (31. Oktober bis 15. März) beträgt der Übernachtungssatz für Erwachsene 1,75 €. Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen in der Saison 1,50 € und außerhalb der Saison 0,75 € je Nacht; Kinder unter 6 Jahren sind beitragsfrei. Tagesbeiträge: Erwachsene 3,00 € bzw. 1,50 €, Kinder 1,00 € bzw. 0,50 € (Saison bzw. außerhalb der Saison). Der Jahreskurbeitrag beträgt 105,00 € je Erwachsenem und 45,00 € je Kind. Für mitgebrachte Hunde fallen ganzjährig 1,50 € pro Tag oder wahlweise 45,00 € als Jahrespauschale an.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres; bestimmte unentgeltlich aufgenommene Verwandtenbesucher von Personen mit Hauptwohnung bzw. Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis in Baltrum; Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ); Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen, die laut amtlichem Ausweis (Merkzeichen B) auf eine Begleitperson angewiesen sind; sowie Segler und Sportbootfahrer, die aus Gründen der Gefahrenabwehr (z. B. Sturm oder Havarie) einen Hafen anlaufen, für die Dauer der Gefahrenlage. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % zahlen 75 % des maßgeblichen Beitrags. Geschlossene Kinder- und Jugendgruppen von 6 bis 17 Jahren einschließlich Aufsichtspersonen zahlen bei Übernachtungen in bestimmten Jugend- bzw. herbergsähnlichen Unterkünften oder auf dem Campingplatz 80 %. Wer sich ausschließlich zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält, ist nicht beitragspflichtig.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Der Unterkunftgeber – einschließlich entgeltlicher Überlassung von Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung, Zweitwohnungsinhabern, Betreibern von Camping- und Liegeplätzen sowie einschlägigen Reiseunternehmen – muss innerhalb von 24 Stunden über das Online-Portal der Gemeinde eine vollständig ausgefüllte Kurkarte ausstellen, den Gästebeitrag einziehen und an die Gemeinde abführen. Die Beitragspflichtigen sind über das Online-Portal bei der Gemeinde anzumelden; bei unbilliger Härte kann die Gemeinde eine schriftliche Meldung innerhalb von drei Werktagen zulassen. Die einbehaltenen Monatsbeträge sind spätestens bis zum 15. des Folgemonats abzuführen; die Satzung ist in den vermieteten Räumen auszulegen. Baltrum veröffentlicht außerdem eine eigene „Zweckentfremdungssatzung“ vom 11.08.2026 zum Schutz vor Zweckentfremdung von Wohnraum. Die zugängliche amtliche Bekanntmachung bestätigt den Erlass, enthält aber nicht deren detaillierte Genehmigungs- oder Registrierungsnummernregelungen; eine amtliche Baltrumer Pflicht zu einer Registrierungsnummer konnte nicht verifiziert werden.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Gemeinde Baltrum können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.