ENDE
Heiligenhafen
Schleswig-Holstein (SH) · Baltic Sea Coast (Ostseeküste)
€ 3.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Für 2026 weist der offizielle Tourismus-Service die Kurabgabe je erwachsener Person und Tag aus: 3,00 € in den Hauptsaisonzeiten 01.01.–08.01., 01.04.–31.10. und 22.12.–31.12.; 1,80 € in den Nebensaisonzeiten 09.01.–31.03. und 01.11.–21.12. Der Jahreshöchstsatz 2026 beträgt 84,00 €. Mit der Zahlung wird automatisch die Ostseecard ausgegeben. Die amtliche Änderungssatzung ab 04.01.2027 erhöht die Sätze künftig auf 3,50 € (Hauptsaison) und 2,00 € (Nebensaison); diese Sätze gelten am 29.10.2026 noch nicht.

Befreiungen & Ermäßigungen

Nicht von der Kurabgabe erfasst sind vorübergehend aus Dienst-, Berufs-, Gewerbe- oder Ausbildungsgründen anwesende Personen, soweit sie die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen; angemeldete Teilnehmer/innen an Tagungen, Kongressen und gleichartigen Veranstaltungen, soweit sie die Einrichtungen nicht nutzen; bettlägerige Kranke und Verletzte, die die Einrichtungen nicht nutzen können (ärztlicher Nachweis); sowie Einwohner/innen der Mitgliedsgemeinden der LTO OstseeSpitze GmbH gegen Vorlage des Personalausweises. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind freigestellt. Auf Antrag können bestimmte unentgeltlich aufgenommene Verwandte von Einwohnern freigestellt werden, sofern sie die Einrichtungen nicht nutzen. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % erhalten 50 % Ermäßigung; nachweislich erforderliche Begleitpersonen mit Merkzeichen „B“ sind befreit. Eine gültige Gästekarte einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein kann bei Gegenseitigkeit für einen Tag befreien. Befreiungen/Ermäßigungen sind nachzuweisen; Unterkunftsgeber dürfen selbst keine Ermäßigungen gewähren.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die kommunalen Kurabgaberegeln erfassen kurzfristige Unterkunftsgeber, einschließlich Vermieter/innen von Gästezimmern sowie Eigentümer/innen oder sonstige Dauernutzungsberechtigte von Wohnungseinheiten, wenn sie diese Dritten überlassen. Unterkunftsgeber müssen jeder aufgenommenen Person ab 18 Jahren eine OstseeCard aushändigen, den Gast An- und Abreisetag sowie Heimatanschrift auf dem vorgeschriebenen Meldeschein eintragen lassen, die für den Tourismus-Service bestimmte Kopie innerhalb von drei Werktagen einreichen, die Kurabgabe berechnen und einziehen und sie in der Hauptsaison zweiwöchentlich bzw. in der Neben-/Zwischensaison vierwöchentlich abführen. Außerdem müssen sie die Satzung sichtbar auslegen und ein Gästeverzeichnis – auch für Eigenbelegungen – führen, mit Namen, Heimatanschriften, Altersangaben unter 18 Jahren, An- und Abreisetagen, Name/Anschrift/Betriebsnummer des Unterkunftsgebers sowie genauer Bezeichnung und Anschrift der Unterkunft. Gästeverzeichnis oder sortierte Mietvertragsnachweise sind bei Kontrollen vorzulegen und nach den steuerlichen Aufbewahrungsvorschriften aufzubewahren. Die offiziellen Kurabgabequellen nennen diese melderechtlichen und abgabenbezogenen Pflichten, aber keine gesonderte Registrierung nach Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsrecht.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Heiligenhafen können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.