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Ostseebad Boltenhagen
Mecklenburg-Vorpommern (MV) · Ostseeküste
€ 3.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die Kurabgabe wird ganzjährig für jeden Aufenthaltstag einer abgabepflichtigen Person erhoben; der Abreisetag wird nicht berechnet. Hauptsaison ist vom 1. Mai bis 30. September sowie vom 28. Dezember bis 5. Januar: regulär 3,00 EUR je Person und Tag, für Personen mit der behinderungsbedingten Ermäßigung 1,50 EUR. In der übrigen Zeit (Nebensaison) beträgt sie regulär 1,80 EUR bzw. ermäßigt 0,90 EUR je Person und Tag. Statt der tageweisen Abgabe kann eine Jahreskurabgabe von 118,00 EUR (ermäßigt 59,00 EUR) gezahlt werden. Die Abgabe wird unabhängig davon erhoben, ob öffentliche Einrichtungen oder Veranstaltungen tatsächlich genutzt werden.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind: Familienangehörige von Einwohnern, die unentgeltlich in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 sowie eine notwendige Begleitperson; Personen, die sich beruflich oder geschäftlich im Erhebungsgebiet aufhalten; sowie Tagesgäste mit einer Kurkarte eines angeschlossenen Ostseebades oder Seeheilbades. Personen mit einem GdB von 50 bis unter 80 erhalten eine Ermäßigung von 50 %. Bei unbilliger Härte kann die Kurabgabe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Die Kurverwaltung kann Nachweise verlangen.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt – ebenso Reiseunternehmen sowie Anbieter von Standplätzen für Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile oder ähnliche Unterkünfte – muss die Tätigkeit binnen vier Wochen nach Aufnahme schriftlich bei der Kurverwaltung anzeigen, unter Angabe der Unterkunftsart, der Zahl der Räume und der aufstellbaren Betten; die Mitteilung ist alle zwei Jahre zu aktualisieren. Gastgeber müssen Gäste melden, die Kurabgabe am Ankunftstag einziehen, die Kurkarte aushändigen bzw. bereitstellen, die Satzung zur Einsicht vorhalten und die eingezogene Abgabe bis zum 5. des Folgemonats an die Kurverwaltung abführen. Das elektronische Meldescheinverfahren und die dafür erforderliche Registrierung sind obligatorisch; ein manuelles Verfahren ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung bei unbilliger Härte möglich. Eine Kurzzeitvermietungs-Registrierungsnummer, eine Wohnraumschutzgenehmigung oder ein Zweckentfremdungsverbot nennt die Satzung nicht.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Ostseebad Boltenhagen können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.