Die städtische Kurabgabensatzung erhebt ganzjährig eine Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag: 3,00 EUR in der Hauptsaison (01.05.–30.09.) und 1,60 EUR in der Nebensaison (01.10.–30.04.). An- und Abreisetag gelten als ein Aufenthaltstag; maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages. Für bestimmte Eigentümer/Nutzer eigener Wohngelegenheiten sowie Dauercamper/Dauerlieger beträgt die Jahreskurabgabe 69,00 EUR je Kalenderjahr; die gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten. Übernachtungsgäste zahlen die Abgabe am Anreisetag beim Quartiergeber, Tagesgäste an den benannten Stellen oder Automaten.
Befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (bis einen Tag vor dem 16. Geburtstag), Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 (GdB 100) gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises sowie Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen, die laut ärztlicher Bescheinigung ständig auf Begleitung angewiesen sind. Ebenfalls nicht ortsfremd und damit nicht kurabgabepflichtig sind Einwohner Kühlungsborns sowie Personen in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis, mit genehmigtem Gewerbe oder bei einem überwiegend beruflich bedingten Aufenthalt (einschließlich Dienstreisen). Bestimmte nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, sind ebenfalls befreit. Bei besonderer sozialer oder unbilliger Härte kann die Kurabgabe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt – einschließlich Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen/-häusern, Privatunterkünften, Campingplätzen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Booten und vergleichbaren Unterkünften – ist Quartiergeber. Quartiergeber müssen die besonderen Meldescheine der Stadt oder nach vorheriger Anmeldung das autorisierte elektronische Meldesystem verwenden; ab acht Betten ist das elektronische Meldescheinsystem verpflichtend, und elektronischer Meldeschein sowie Gästekarte sind auszudrucken. Sie müssen auf die melderechtlichen Pflichten des Gastes am Anreisetag hinwirken, die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt am Anreisetag einziehen, die Gästekarte aushändigen, Gästeverzeichnisse und Meldescheine bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres aufbewahren, die Vormonatsdaten/-scheine übermitteln und die Abgabe bis zum fünften Tag jedes Monats abführen, die aktuelle Satzung für Gäste auslegen und haften gesamtschuldnerisch für Einziehung und Abführung. In den geprüften offiziellen Unterlagen wurde keine gesonderte Registrierungsnummer sowie keine Regelung zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot für Kühlungsborn ausgewiesen; dokumentiert sind die vorgenannten Gastgeberpflichten.