Amtliche Kurabgabe nach der seit 01.01.2025 geltenden Satzung: Erwachsene ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zahlen in der Hauptsaison (01.05.–31.10. und 20.12.–06.01.) 3,37 € je Person und Tag, in der Nebensaison (07.01.–30.04. und 01.11.–19.12.) 2,54 €. Die Abgabe wird für jeden Aufenthaltstag erhoben; An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag. Tagesgäste sind ebenfalls abgabepflichtig. Die Sätze enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zahlen 50 % (1,69 € Hauptsaison / 1,27 € Nebensaison).
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind befreit. Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zahlen 50 %. Schwerbehinderte Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ab einem GdB von 80 zahlen 25 %. Schwerbehinderte ab einem GdB von 80 sowie die notwendige Begleitperson (Nachweis durch Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) zahlen 50 %. Halter bzw. Besitzer von Assistenzhunden sind von der Hundeabgabe befreit, wenn die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes nachgewiesen wird. Personen, die im Erhebungsgebiet arbeiten oder sich dort in einem Ausbildungsverhältnis befinden, gelten nach der Satzung nicht als ortsfremd; eine allgemeine gesonderte Befreiung für Geschäftsreisende nennt die Satzung nicht. Befreiungs- und Ermäßigungsgründe sind nachzuweisen.
Die Satzung erfasst Beherberger, die Personen beherbergen oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlassen, einschließlich Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Privatunterkünften, Stellplätzen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Booten und vergleichbaren Unterkünften. Gastgeber müssen die Gäste unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, über das von der Gemeinde Ostseebad Göhren bereitgestellte elektronische Meldesystem bei der Kurverwaltung anmelden; die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt am Anreisetag einziehen; unverzüglich eine Kurkarte ausstellen; die Abgabe nach Rechnungslegung an die Gemeinde abführen; wahrheitsgemäß Auskunft geben; sowie die aktuelle Kurabgabesatzung auslegen und Fragen der Gäste beantworten. Gast und Beherberger haften gesamtschuldnerisch; der Beherberger haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Zahlungsverweigerungen sind unter Angabe von Name und Anschrift unverzüglich zu melden. Eine Registrierungsnummer sowie Vorgaben zu Wohnraumschutz oder ein allgemeines Zweckentfremdungsverbot nennt diese amtliche Kurabgabesatzung nicht.