ENDE
Rust
Baden-Württemberg (BW) · Southern Ortenau / Rhine Plain at the foot of the Black Forest
€ 1.45
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die Gemeinde Rust erhebt eine pauschale Kurtaxe von 1,45 EUR je Person und Tag/Übernachtung einschließlich Mehrwertsteuer. Bei einem Aufenthalt mit mehreren Übernachtungen beträgt die Kurtaxe höchstens 7,25 EUR je Person und Aufenthalt (maximal fünf Übernachtungen). Ankunfts- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gerechnet. Kurtaxepflichtige Einwohner der Gemeinde zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 43,00 EUR je Person. Die Kurtaxepflicht beginnt am Anreisetag und endet am Abreisetag; fällig wird sie am letzten Aufenthaltstag.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind ortsfremde Tagesbesucher ohne Übernachtung; Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr (also bis vor dem 12. Geburtstag); Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich in deren Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen bzw. Veranstaltungen besuchen; kranke und schwerbehinderte Personen, die solche Einrichtungen oder Veranstaltungen nicht nutzen können, sofern dies ärztlich nachgewiesen wird; schwerbehinderte Personen mit nachgewiesenem GdB von 100 %; notwendige Begleitpersonen solcher schwerbehinderten Personen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen ist und sie selbst keine entsprechenden Einrichtungen oder Veranstaltungen nutzen; sowie Einwohner der Partnergemeinde Marlenheim. Ortsfremde und bestimmte Einwohner von Rust, die in Rust arbeiten, dort in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zu Tagungen bzw. sonstigen Veranstaltungen aufhalten, zahlen bei geeignetem Nachweis keine Kurtaxe.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die Kurtaxesatzung behandelt ausdrücklich auch Personen als Beherberger, die eine Wohnung entgeltlich als Ferienwohnung oder einen Stellplatz für Wohnmobilisten anbieten. Der Beherberger muss die Gäste innerhalb von drei Tagen nach der Anreise bei der Gemeinde Rust anmelden, innerhalb von acht Tagen nach der Abreise abmelden, die Kurtaxe einziehen und die Einnahmen eines Kalendermonats bis zum 10. des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde abführen. Zu melden sind Name, Vorname, Ankunftstag und voraussichtlicher Abreisetag bzw. der Abreisetag sobald bekannt, Gästekategorie mit Anzahl der Erwachsenen und Kinder, Postleitzahl und Ortsangabe sowie bei Befreiungsanträgen die erforderlichen Nachweise. Zu verwenden sind die kostenlos bereitgestellten Papiermeldescheine oder das gesicherte elektronische Meldeverfahren; hierfür stellt die Gemeinde individuelle Zugangsdaten bereit. Die Kurtaxesatzung ist an gut sichtbarer Stelle auszuhängen; Zahlungsverweigerungen sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Eine gesonderte Pflicht zu einer Kurzzeitvermietungs-Registrierungsnummer sowie Regelungen zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot enthält die zitierte Satzung nicht.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Rust können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.