ENDE
Sankt Peter-Ording
Schleswig-Holstein (SH) · North Sea Coast (Eiderstedt Peninsula)
€ 4.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Ab dem 01.01.2025 beträgt die Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag in Saison A (01.04.–31.10. sowie 25.12.–07.01.) 4,00 € und in Saison B (08.01.–31.03. sowie 01.11.–24.12.) 3,00 €. Der Anreisetag wird als voller Tag berechnet; der Abreisetag wird nicht berechnet. Bei Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Kurabgabe höchstens bis zur Jahreskurabgabe von 112,00 € je Person erhoben. Als angeforderter Standardtarif ist der Erwachsenen-Hauptsaisontarif von 4,00 € angegeben.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres; Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Begleitung Erziehungsberechtigter; bestimmte unentgeltlich bei Hauptwohnsitzinhabern in der Gemeinde aufgenommene Familienangehörige bzw. Besucher; Personen, die in Ausübung ihres Dienstes oder Berufs anwesend sind, sofern sie die Einrichtungen nicht nutzen bzw. deren Nutzung zu ihren Aufgaben gehört (mit erforderlichem Sonderausweis); sowie Kranke, die nach ärztlichem Nachweis ihre Unterkunft nicht verlassen können oder wegen einer psychischen Erkrankung Kureinrichtungen/Kurveranstaltungen nicht nutzen können. Ermäßigung auf 50 %: Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren, Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 70 % sowie erforderliche Begleitpersonen und angemeldete Tagungs-/Kongressteilnehmer. Alleinreisende Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 18 Jahren zahlen 0,50 € pro Tag; anspruchsberechtigte Umland-Einwohner zahlen mit Umland-Einwohner-Karte 2,00 €.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Für kurzfristige Beherbergung behandelt die gemeindliche Kurabgabensatzung Vermieter von Fremdenzimmern jeder Art, Eigentümer oder sonstige Dauernutzungsberechtigte von Wohnungseinheiten bei Überlassung an Dritte, Campingplatzbetreiber und Heimleiter als Unterkunftsgeber. Der Unterkunftsgeber muss unverzüglich mit den Vordrucken der Tourismus-Zentrale eine Gästekarte ausstellen; An- und Abreisetag sowie Heimatanschrift vom Gast eintragen und bestätigen lassen; die Kurabgabe berechnen und einziehen; sie an die Tourismus-Zentrale der Gemeinde abführen; die Durchschriften bis zum 15. des Folgemonats einreichen; die Satzung sichtbar auslegen; und Befreite an die Tourismus-Zentrale verweisen. Ein Einziehungsaufwand von 2 % darf berechnet werden. In den geprüften offiziellen Quellen ist keine örtliche Registrierungspflicht mit Registriernummer und kein eigenständiges Zweckentfremdungsverbot bzw. Wohnraumschutz-Genehmigungsverfahren genannt. Unabhängig davon befasst sich die Gemeinde in einer nicht rechtsverbindlichen städtebaulichen Rahmenplanung mit nicht genehmigten Ferienwohnungen; geltende bauplanungs- und baurechtliche Zulässigkeiten müssen daher eingehalten werden. Die Kurabgabensatzung selbst führt keine Registriernummer ein.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Sankt Peter-Ording können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.