In Travemünde wird eine Kurabgabe von 3,50 € je Person und Nacht in der Sommerkurzeit (15.05.–14.09.) erhoben. In der Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit (01.01.–14.05. und 15.09.–31.12.) beträgt sie 2,00 € je Person und Nacht. An- und Abreisetag gelten als ein Tag; der Anreisetag wird nicht berechnet. Die Strandbenutzungsgebühr ist in der Kurabgabe enthalten. Die 3,50 € sind der reguläre Erwachsenen-Tagessatz in der Hauptsaison.
Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Altersnachweis erforderlich); bestimmte unentgeltlich bei Lübecker Einwohner:innen aufgenommene Angehörige, sofern sie die Kureinrichtungen nicht nutzen; Studierende an Lübecker Hoch- und Fachhochschulen mit gültigem Studierendenausweis; Teilnehmer:innen an vom Kurbetrieb Travemünde anerkannten sportlichen Veranstaltungen während der aktiven Teilnahme; Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie die notwendige Begleitperson; Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Hansestadt Lübeck; ostseecard-Inhaber:innen anderer Orte während der Gültigkeit; Personen, die zu Erwerbs- oder gewerblichen Ausbildungszwecken untergebracht sind, sofern sie die Kureinrichtungen nicht nutzen bzw. deren Nutzung zu ihren dienstlichen Aufgaben gehört; sowie bettlägerige Kranke und Verletzte, die die Einrichtungen nicht nutzen können, bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Gästekarten anderer schleswig-holsteinischer Ferienorte außerhalb des ostseecard-Verbunds führen für einen Tag zur Befreiung. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten 50 % Ermäßigung, sofern keine vollständige Befreiung vorliegt.
Wohnungsgeber:innen, einschließlich Eigentümer:innen von Ferienhäusern, Appartements oder Sommerhäusern, müssen jede aufgenommene Person innerhalb von drei Tagen beim Kurbetrieb Travemünde über den digitalen onlinemeldeschein ostseecard anmelden. Anzugeben sind Namen, Staatsangehörigkeit, Heimatanschrift, Geburtsdatum, mitreisende Kinder unter 18 Jahren, An- und Abreisetage, Name und Anschrift der Wohnungsgeber:innen, Vermieternummer und Nummer des ausgestellten Meldescheins. Wohnungsgeber:innen müssen ein Gästeverzeichnis führen und alle Gäste am Anreisetag eintragen, die Kurabgabe einziehen, die ostseecard aushändigen und die Einnahmen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung abführen; sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Die geprüfte Kurabgabesatzung enthält keine gesonderte Regelung zu einer Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsgenehmigung.