ENDE
Ahlbeck
Mecklenburg-Vorpommern (MV) · Island of Usedom / Baltic Sea Coast
€ 3.70
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Ahlbeck ist ein Ortsteil der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; daher gilt die gemeindeweite Kurabgabe 2026. Der reguläre Tagessatz für Erwachsene in der Hauptsaison beträgt 3,70 € je Person und Aufenthaltstag vom 1. April bis 31. Oktober. In der Nebensaison gelten 2,90 € vom 1. Januar bis 31. März und 3,00 € vom 1. November bis 31. Dezember. An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet; maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages. Die Jahreskurabgabe beträgt 103,60 € (28 Hauptsaison-Tagessätze). Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist enthalten. Ebenfalls enthalten sind 2026 festgelegte Entgelte für den ÖPNV (0,50 € brutto Januar–März und 0,60 € brutto April–Dezember) sowie in der Hauptsaison 0,30 € brutto für das Hop-on-Hop-off-Schiffsangebot.

Befreiungen & Ermäßigungen

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind vollständig befreit. Nach der gemeindlichen Information entfällt ab dem 1. Januar 2026 die bisherige Befreiung naher Verwandter von Einwohnern; stattdessen kann unter den dort genannten Voraussetzungen für höchstens vier Familienangehörige je Haushalt und höchstens 20 Tage eine Rückerstattung beantragt werden. Eine allgemeine Ermäßigung für Schwerbehinderte, Begleitpersonen oder Geschäftsreisende ist in den Kurabgabeinformationen 2026 nicht ausgewiesen. Personen, die im Erhebungsgebiet arbeiten oder sich dort in einem Ausbildungsverhältnis befinden, gelten nach der Definition des abgabepflichtigen Personenkreises unter den Satzungsbedingungen nicht als ortsfremd.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, muss die Gäste melden, die Kurabgabe einziehen, an die jeweilige Gemeinde abführen und Kurkarten ausstellen. Zu erheben und zu übermitteln sind Vor- und Nachname, Anschrift, An- und Abreisedaten, Geburtsdatum und – sofern der Gast der elektronischen Kurkarte nicht widerspricht – die E-Mail-Adresse. Möglichst ist das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde zu nutzen; alternativ ist der Meldeschein/Erfassungsbogen in Papierform innerhalb eines Werktages nach Ankunft des Gastes einzureichen. Die Meldescheine sind vor unbefugter Einsichtnahme zu schützen und ein Jahr aufzubewahren; die Satzung ist für Gäste sichtbar auszulegen. Die eingezogene Kurabgabe ist bis zum 10. des Folgemonats abzuführen; der Quartiergeber haftet für die vollständige und fristgerechte Einziehung und Abführung. Die zitierten kommunalen Kurabgabequellen nennen keine Registrierungspflicht mit einer Kurzzeitvermietungsnummer, keine Wohnraumschutzgenehmigung und kein Zweckentfremdungsverbot.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Ahlbeck können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.