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Bad Kissingen
Bayern (BY) · Rhön (Bavarian Rhön)
€ 4.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Bad Kissingen ist ein bayerisches Staatsbad. Kurtaxepflichtig sind Gäste, die in Bad Kissingen Unterkunft nehmen, ohne dort ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt zu haben. Der Normalsatz beträgt 4,00 € je Person und Aufenthaltstag/Nacht. Ermäßigt gelten 2,00 € für Tagungs- und Seminargäste sowie Personen, die sich ausschließlich aus beruflichem Anlass aufhalten, und 3,50 € für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Die Kurtaxe wird nach Aufenthaltstagen berechnet; der Abreisetag ist mit dem Anreisetag abgegolten. Die staatliche Verordnung begrenzt die Erhebung auf höchstens 42 Tage im Kalenderjahr.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind; Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen und Praktikanten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für die Dauer der beruflichen Bildungsmaßnahmen im Kurbezirk; Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, bei Vorlage eines ärztlichen Attests; sowie Personen, denen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Obdachlosigkeit oder Naturkatastrophen vorübergehend Unterkunft gewährt wird, sofern die erforderliche Bestätigung vorliegt. Ermäßigt sind Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 %, organisierte beruflich veranlasste Tagungs- und Seminargäste sowie Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung im Kurbezirk aufhalten. Die offizielle Bad-Kissingen-Tourismusseite bestätigt zusätzlich ausdrücklich die Befreiung von Kindern, notwendigen Begleitpersonen, Schwerbehinderten-Ausnahmen und örtlich ausgebildeten Auszubildenden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Kurzzeitunterkünfte fallen unter die Regelung: Die Kurtaxverordnung erfasst Vermieter von Unterkünften, Campingplätzen und sonstigen Flächen, die vorübergehenden Wohnzwecken dienen. Gastgeber müssen die Meldedaten der kurtaxpflichtigen Personen vollständig erheben, eine personenbezogene Gastkarte erstellen bzw. aushändigen und die Daten oder Meldescheine spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft an die Erhebungsberechtigte übermitteln bzw. dort vorlegen. Bei mehr als neun Betten ist die elektronische Übermittlung verpflichtend, sofern keine Ausnahme zugelassen wird. Gastgeber müssen Meldeunterlagen und Nachweise für Befreiungen/Ermäßigungen aufbewahren, die Kurtaxe einbehalten und spätestens einen Tag nach der Abreise abführen (oder bei Zulassung am Monatsende). Die offizielle Bad-Kissinger-Seite zum Wohnraum weist darauf hin, dass die Nutzung von Wohnraum zur kurzfristigen Fremdenbeherbergung über mehr als acht Wochen im Kalenderjahr eine Zweckentfremdung darstellen kann; ob und mit welchem Inhalt eine örtliche Zweckentfremdungssatzung gilt, ist bei der Stadt zu erfragen. Eine örtliche Pflicht zu einer Registrierungsnummer wurde in den geprüften offiziellen Seiten nicht gefunden.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Bad Kissingen können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.