ENDE
München
Bayern (BY) · Munich Metropolitan Region (Region 14)
Prüfung ausstehend
Quellenrecherche läuft

Tarifstruktur & Berechnung

Derzeit kann in München keine Übernachtungssteuer rechtlich erhoben werden. Der 2023 beschlossene, aber nicht genehmigte Satzungsentwurf sah 5 % des Beherbergungsentgelts ohne Umsatzsteuer vor (kein fester EUR-Betrag pro Person und Nacht); bei Mehrpersonenbelegung sollte das Zimmerentgelt grundsätzlich nach Köpfen verteilt werden. Die Regierung von Oberbayern versagte am 20.04.2023 die Genehmigung; die Satzung trat deshalb nie in Kraft. Bayern verbietet den Gemeinden die Erhebung einer Übernachtungssteuer. Die Stadt verfolgte das Thema 2026 verfassungsrechtlich weiter. Die 5 % sind daher nur historisch/geplant und aktuell nicht zu zahlen.

Befreiungen & Ermäßigungen

Da derzeit keine Steuer in Kraft ist, gelten aktuell keine Steuerbefreiungen. Im nicht genehmigten Entwurf 2023 waren Übernachtungen von Gästen unter 18 Jahren sowie von Personen mit einem im Ausweis angegebenen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 steuerfrei; Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheime sowie Hospize fielen nicht unter den steuerpflichtigen Beherbergungsbegriff.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Möblierte Unterkünfte, die online zur kurzfristigen Vermietung angeboten werden, müssen vor dem Inserieren bei der Landeshauptstadt München registriert werden; die erteilte, unterkunftsbezogene Registrierungsnummer ist im Online-Inserat anzugeben. Die Registrierung ist kostenfrei, online, grundsätzlich unbefristet; für jede Unterkunft ist eine eigene Nummer erforderlich. Für Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Campingplätze ist sie nicht erforderlich. Die Registrierung genehmigt die Nutzung nicht automatisch: Wird eine ganze Wohnung länger als acht Wochen lediglich kurzfristig zur Fremdenbeherbergung genutzt, ist zusätzlich stets eine zweckentfremdungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Inserieren ohne oder mit falscher Registrierungsnummer ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden; außerdem kann auf die Löschung des Inserats hingewirkt werden.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für München können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.