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Markt Berchtesgaden
Bayern (BY) · Berchtesgadener Land / Berchtesgaden Alps
€ 3.10
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Der offizielle Kurbeitrag wird pro Person und Aufenthaltstag erhoben (nicht saisonabhängig): Der reguläre Erwachsenensatz beträgt 3,10 €. Angefangene Tage gelten als volle Tage; Ankunfts- und Abreisetag gelten als ein Unterkunftstag. Ermäßigte Sätze: Schwerbehinderte ab GdB 80 zahlen 2,50 €; Kinder vom Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden, 1,55 €; schwerbehinderte Kinder dieser Altersgruppe 1,20 €; Kinder in einer Klinik 0,80 €; Schüler im Rahmen eines Schüleraustauschs oder eines schulischen Aufenthalts in Jugendherberge/Schullandheim o. Ä. 0,80 €; Patienten in einer Kurklinik oder Rehaeinrichtung 0,80 €. Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen stattdessen einen jährlichen Pauschalbeitrag von 124 € je Person bzw. 62 € für beitragspflichtige Kinder von 7 bis 15 Jahren.

Befreiungen & Ermäßigungen

Vom Kurbeitrag befreit sind: Schwerbehinderte mit GdB 100; laut amtlichem Ausweis ständig benötigte Begleitpersonen Schwerbehinderter; Kranke, die laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können; Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden; Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme im Kurgebiet; Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Kurgebiet aufhalten; Sportler und Betreuer eines Teams bei offiziellen Trainings- oder Wettkampfzwecken im Kurgebiet; sowie Personen, die in nicht über öffentliche Straßen erreichbaren Berghütten übernachten.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Für kurzfristige Beherbergungen gelten nach den Kurbeitragsunterlagen alle Personen als Gastgeber, die beitragspflichtige Personen beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, einschließlich Betreiber von Campingplätzen. Sofern der Gast sich nicht selbst meldet, muss der Gastgeber die beitragspflichtigen Gäste spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft und spätestens am dritten Tag nach der Abreise mit dem vorgesehenen An-/Abmeldeformular oder über das digitale Meldesystem beim Zweckverband melden; Verstöße können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auslösen. Der Gastgeber muss den Kurbeitrag einheben, haftet für dessen Eingang und muss ihn spätestens am Tag nach der Abreise abführen, sofern keine Abführung zum Monatsende zugelassen wird. Die personalisierte Gästekarte soll der Gastgeber mit An- und Abreisetag ausgeben. Die zitierten amtlichen Kurbeitragsunterlagen nennen für Kurzzeitvermietungen keine Registrierungsnummer, keine Wohnraumschutzpflicht und kein Zweckentfremdungsverbot. Unabhängig davon weist die offizielle Seite zum Meldewesen darauf hin, dass die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten ab 1. Januar 2025 für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit fortbesteht, für deutsche Staatsangehörige jedoch entfällt.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Markt Berchtesgaden können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.