Der Normalsatz der Kurtaxe beträgt 3,60 € je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer. Ermäßigt werden 3,10 € für schwerbehinderte Gäste und 1,80 € für Tagungs-/Seminargäste sowie ausschließlich aus beruflichem Anlass anwesende Gäste erhoben. Die Kurtaxe wird nach Aufenthaltstagen berechnet; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Aufenthaltstag. Sie wird höchstens für 42 Tage im Kalenderjahr erhoben und zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet.
Von der Kurtaxe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, für die Dauer der ärztlich bescheinigten Verhinderung; Begleitpersonen Schwerbehinderter mit amtlich bescheinigtem ständigen Begleitbedarf; Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen und Praktikanten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres während beruflicher Bildungsmaßnahmen; sowie Personen, denen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Obdachlosigkeit oder Naturkatastrophen vorübergehend Unterkunft gewährt wird, sofern der erforderliche Nachweis vorliegt. Ermäßigt wird die Kurtaxe für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 %, qualifizierte beruflich veranlasste Tagungs-/Seminarteilnehmer und ausschließlich aus beruflichem Anlass anwesende Personen, jeweils gegen Nachweis. Weitere Befreiungen oder Ermäßigungen können insbesondere bei objektiv zu kurzem Aufenthalt zur Nutzung der Kureinrichtungen gewährt werden.
Die offiziellen Kurtaxregelungen erfassen Vermieter von Unterkünften, Campingplätzen und sonstigen Flächen zu vorübergehenden Wohnzwecken; damit unterliegen auch kurzfristige Ferienvermietungen der Kurtaxverwaltung. Gastgeber müssen die Meldedaten vollständig erheben, für jede Person eine personalisierte Gastkarte erstellen bzw. aushändigen und die Daten spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft elektronisch an die Erhebungsberechtigte übermitteln. Bei Betrieben mit mehr als neun Betten ist die elektronische Übermittlung grundsätzlich verpflichtend, sofern keine Ausnahme gewährt wird. Nachweise sind aufzubewahren; die Kurtaxe ist beim Gast einzuziehen und grundsätzlich spätestens einen Tag nach der Abreise abzuführen. Die geprüften offiziellen Kurtaxseiten nennen keine gesonderte Bad-Reichenhaller Registrierungsnummer sowie keine Regelung zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot.