ENDE
Bansin
Mecklenburg-Vorpommern (MV) · Baltic Sea Coast / Island of Usedom (Insel Usedom)
€ 3.70
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Bansin unterliegt der gemeinsamen Kurabgabe der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. Der Erwachsene zahlt je Person und Aufenthaltstag: 2,90 EUR in der Nebensaison (01.01.–31.03.2026), 3,70 EUR in der Hauptsaison (01.04.–31.10.2026) und 3,00 EUR in der Nebensaison (01.11.–31.12.2026). An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet; maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages. Für den 29.10.2026 gilt daher der Erwachsenensatz von 3,70 EUR. Die Jahreskurabgabe beträgt 103,60 EUR. Mit der Kurabgabe wird die UsedomCard ausgegeben; der örtliche Busverkehr ist enthalten, und vom 01.04. bis 31.10. zusätzlich der Hop-on-Hop-off-Schiffsverkehr zwischen den Kaiserbädern und Swinemünde.

Befreiungen & Ermäßigungen

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind gegen entsprechenden Nachweis von der Kurabgabe befreit und erhalten eine kostenlose UsedomCard. Personen, die im Erhebungsgebiet arbeiten, sich dort in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder einen nicht zu Wohnzwecken geeigneten Kleingarten bewirtschaften, gelten nicht als ortsfremd und sind deshalb nicht kurabgabepflichtig. Die amtlichen Unterlagen für 2026 nennen keine gesonderte Ermäßigung wegen Behinderung und keine eigenständige Befreiung für Geschäftsreisende. Die bisherige Befreiung naher Verwandter von Einwohnern entfällt ab dem 01.01.2026; nach den veröffentlichten Bedingungen kann für bis zu vier Familienangehörige je Haushalt und höchstens 20 Tage ein gesonderter Erstattungsantrag gestellt werden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, ist als Quartiergeber verpflichtet, die Gäste zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die Gemeinde abzuführen und die Kur-/Gästekarte (UsedomCard) auszustellen. Zu übermitteln sind Vor- und Nachname, Anschrift, An- und Abreisedaten, Geburtsdatum und für die elektronische Kurkarte die E-Mail-Adresse. Der Gast kann der elektronischen Kurkarte und der damit verbundenen Datenverarbeitung voraussetzungslos widersprechen; dann wird keine E-Mail-Adresse erhoben und eine Papierkarte ausgegeben. Die Meldung muss innerhalb eines Werktages nach Ankunft erfolgen; vorrangig ist das elektronische Verfahren zu verwenden, alternativ der Papier-Meldeschein. Meldescheine sind vor unbefugter Einsichtnahme zu sichern, nach einem Jahr zu vernichten und auf Verlangen vorzulegen. Die Satzung ist für Gäste sichtbar auszulegen. Die Kurabgabe ist bis zum 10. des Folgemonats abzuführen; der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Die amtlichen Kurabgabe-Unterlagen nennen für Bansin keine Registrierungsnummer und keine besonderen Vorgaben nach Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsrecht.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Bansin können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.