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Dortmund
Nordrhein-Westfalen (NW) · Ruhr Area
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Tarifstruktur & Berechnung

Dortmund veröffentlicht keinen festen EUR-Betrag pro Person und Nacht. Die kommunale Beherbergungsabgabe beträgt 7,5 % des gesamten Beherbergungsentgelts einschließlich Umsatzsteuer. Die Bemessungsgrundlage umfasst entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen sowie entgeltliche Tageszimmer. Kann ein Pauschalpreis nicht aufgeteilt werden, wird von der Gesamtrechnung eine Pauschale von 7,00 EUR für das Frühstück sowie 10,00 EUR je Mittag- und Abendessen pro Gast und Mahlzeit abgezogen. Der Betreiber zieht die Abgabe ein, reicht bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Steueranmeldung ein und entrichtet sie bis zum 20. Tag nach Quartalsende.

Befreiungen & Ermäßigungen

Die aktuelle kommunale Satzung nennt keine Befreiung oder Ermäßigung für Kinder, Menschen mit Behinderung oder Geschäftsreisende. Abgabenschuldner ist der Beherbergungsgast; die Satzung gilt grundsätzlich für entgeltliche Beherbergungen. Aus dem amtlichen Text darf daher keine Befreiung abgeleitet werden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum verlangt Dortmund nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW eine Wohnraum-Identitätsnummer. Jede Kurzzeitnutzung ist ab dem ersten Tag anzeigepflichtig, auch bei höchstens 90 Tagen je Kalenderjahr; bei mehr als 90 Tagen je Kalenderjahr ist zusätzlich eine Genehmigung und eine Prüfung nach dem Zweckentfremdungsverbot erforderlich. Die Nummer muss bei jedem Angebot bzw. jeder Werbung gut sichtbar angegeben werden; jede Überlassung ist spätestens am zehnten Tag nach Beginn anzuzeigen. Die städtische Seite zum Wohnraumschutz erklärt außerdem, dass die kurzfristige Nutzung etwa als Ferienwohnung, Gästezimmer oder zur vorübergehenden Unterbringung ohne erforderliche Genehmigung grundsätzlich verboten ist. Für die Beherbergungsabgabe müssen Betreiber die 7,5-%-Abgabe einziehen und abführen, bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Steueranmeldung abgeben, bis zum 20. Tag zahlen und Beherbergungsbelege fünf Jahre zur Prüfung aufbewahren. Eine gesonderte Registrierungsnummer speziell für die Beherbergungsabgabe selbst nennt die Steuersatzung nicht.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Dortmund können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.