Es gilt kein kommunaler Besucher- oder Übernachtungssteuersatz. Die Stadt Günzburg stellt fest, dass die Übernachtungsteuer für Touristen in Bayern weiterhin verboten ist. Nach bayerischem Recht darf eine Übernachtungsteuer nicht erhoben werden; daher ist kein regulärer Erwachsenenbetrag pro Person und Nacht anzugeben.
Nicht anwendbar, da keine Besucher- oder Übernachtungssteuer erhoben wird. Daher bestehen hierfür keine Steuerbefreiungen oder ermäßigten Kategorien.
In den geprüften amtlichen Quellen zur Besuchersteuer wurde keine Günzburger Sonderregelung zu Registrierung, Registrierungsnummer, Wohnraumschutz, Zweckentfremdungsverbot oder Abführung durch Gastgeber festgestellt. Insbesondere erheben oder führen Gastgeber in Günzburg keine kommunale Übernachtungssteuer ab, weil diese in Bayern nicht erhoben werden darf.