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Markt Bad Birnbach
Bayern (BY) · Rottal (Lower Bavaria)
€ 3.40
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Bad Birnbach erhebt einen Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag, angefangene Tage als volle Tage. Der reguläre Erwachsenensatz in Kurzone 1 (Bad Birnbach und Aunham) beträgt 3,40 € je Person/Nacht. Die offizielle Gästeinformation nennt 2,90 € für Kurzone 2 und 1,60 € für Kurzone 3. Im Beitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Für bestimmte Zweitwohnungsbesitzer und Langzeitgäste gibt es eine gesonderte jährliche Pauschalregelung.

Befreiungen & Ermäßigungen

Geschäftsreisende sind beitragsfrei. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Personen mit 100 % Schwerbehinderung sowie eine notwendige, im Schwerbehindertenausweis nachgewiesene Begleitperson sind befreit. Bei einer Schwerbehinderung von 80 % oder 90 % wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt. Die offizielle Gästeinformation formuliert die Kinderbefreiung als Kinder bis 13 Jahre.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die Kurbeitragssatzung erfasst Personen, die Gäste beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, einschließlich Campingplatzinhabern. Gastgeber müssen alle beherbergten Personen unverzüglich elektronisch über das vom Markt bereitgestellte Meldescheinverfahren oder eine entsprechende Schnittstelle melden, den Kurbeitrag einheben und spätestens einen Tag nach der Abreise abführen (sofern keine monatliche Abführung zugelassen ist); sie haften für den Zahlungseingang. Die geprüften amtlichen Unterlagen nennen keine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen und kein allgemeines Zweckentfremdungsverbot. Eine gesonderte gemeindliche Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr enthält jedoch für das gesamte Gemeindegebiet einen Genehmigungsvorbehalt nach § 22 BauGB für die Begründung oder Teilung bestimmter Wohnungs-, Erbbaurechts-, Dauerwohnrechts- oder Dauernutzungsrechte.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Markt Bad Birnbach können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.