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Füssen
Bayern (BY) · Allgäu
€ 3.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Füssen erhebt einen Kurbeitrag pro Person und Aufenthaltstag, keine prozentuale Übernachtungssteuer. Der reguläre Erwachsenenbetrag beträgt 3,00 EUR für Personen ab 16 Jahren; Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,50 EUR; Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind kurbeitragsfrei. Angefangene Tage gelten als volle Tage; An- und Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet. Die aktuelle Regelung gilt seit dem 1. Januar 2025; die gesetzliche Mehrwertsteuer ist enthalten.

Befreiungen & Ermäßigungen

Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind vollständig befreit. Schwerbehinderte ab 50 % erhalten 50 % Ermäßigung; Schwerbehinderte mit 100 % sind kurbeitragsfrei. Eine notwendige Begleitperson erhält dieselbe Ermäßigung bzw. Befreiung, wenn dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Geschäftsreisende bzw. Personen mit beruflichem Aufenthalt sind befreit. Bestimmte im Stadtgebiet durchgeführte Lehrgänge von DEB, DCV und DEU (die Änderungssatzung nennt zusätzlich BEV) sowie unter 16-jährige Lehrgangsteilnehmer begleitende Erziehungsberechtigte sind befreit. Schulklassen können auf Antrag befreit werden, wenn die Reise Bildungs- und nicht Erholungszwecken dient. Stammgäste mit einem bis 30.11.2019 ausgestellten Stammgäste-Pass können ab dem 25. anerkennungsfähigen Aufenthalt weiterhin befreit sein; später Anreisende erhalten stattdessen einen Geschenke-Pass. Befreiten Geschäftsreisenden und Lehrgangsteilnehmern dürfen keine Gästekarten ausgegeben werden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Für kurzfristige Beherbergungen behandeln die offiziellen Füssener Kurbeitragsregelungen alle Personen, die Gäste beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen – einschließlich Ferienwohnungsvermietern, Hotels sowie Camping- und Wohnmobilplätzen – als zur Gästemeldung und Einhebung des Kurbeitrags Verpflichtete. Beherbergte Personen sind dem Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing spätestens am nächsten Werktag nach der Ankunft elektronisch zu melden; auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten eine Papiermeldung zugelassen werden. Wenn das Abreisedatum bei der Anmeldung nicht angegeben wurde, ist die Abmeldung spätestens am nächsten Werktag nach der Abreise vorzunehmen. Gastgeber müssen den Kurbeitrag einheben und haften für dessen Abführung. Die offiziellen Unterlagen erläutern außerdem die allgemeine besondere Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz: Gewerbs- oder geschäftsmäßige Gastgeber müssen den Gast beim Check-in einen besonderen Meldeschein unterschreiben lassen und ihn ab Anreisetag ein Jahr aufbewahren; danach ist er innerhalb von drei Monaten zu vernichten. Eine Füssener Pflicht zu Registrierungsnummern, Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot wird in den geprüften offiziellen Kurbeitragsunterlagen nicht genannt.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Füssen können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.