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Ostseebad Binz
Mecklenburg-Vorpommern (MV) · Baltic Sea Coast (Rügen)
€ 3.40
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Im Ostseebad Binz wird die Kurabgabe ganzjährig erhoben. Der Regelsatz für jede kurabgabepflichtige Person beträgt 3,40 € je Aufenthaltstag; An- und Abreisetag werden jeweils als ein Aufenthaltstag berechnet. Tagesgäste zahlen ebenfalls 3,40 €. Anstelle der Tagesabrechnung kann eine Jahresgästekarte für 102,00 € je Person und Kalenderjahr erworben werden; der Berechnung liegen 30 Aufenthaltstage zugrunde. Die Sätze enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer. Die aktuelle konsolidierte Satzung sieht keine gesonderten Haupt- und Nebensaison-Sätze vor.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag) sowie Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises. Einwohner der Gemeinde Ostseebad Binz sowie Personen in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis in Binz und Personen, die sich überwiegend aus beruflichen Gründen (z. B. Dienstreise) in Binz aufhalten, gelten nicht als ortsfremd und sind daher nicht kurabgabepflichtig. Im Einzelfall kann die Kurabgabe bei besonderer sozialer oder unbilliger Härte ganz oder teilweise erlassen werden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Für die Kurabgabe gilt als Quartiergeber, wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt—einschließlich Ferienwohnungen/-häusern, Privatunterkünften, Camping- und vergleichbaren Unterkünften. Der Quartiergeber muss die von der Gemeinde bereitgestellten Meldescheine verwenden oder nach vorheriger Anmeldung das autorisierte elektronische Meldesystem nutzen, darauf hinwirken, dass der Gast die melderechtliche Anmeldung bei Ankunft erfüllt, die Kurabgabe für den gesamten vorgesehenen Aufenthalt am Ankunftstag einziehen, die Gästekarte aushändigen, die monatlich geordneten Formulare bis zum Ablauf des auf die Ankunft folgenden Kalenderjahres aufbewahren, bis zum fünften Tag jedes Monats die Unterlagen/Daten des Vormonats übermitteln und die Abgabe abführen, ein Gästeverzeichnis führen, es sowie wahrheitsgemäße Auskünfte auf Anforderung vorlegen und die aktuelle Satzung auslegen. Der Quartiergeber haftet gesamtschuldnerisch und kann bei Verstößen mit bis zu 5.000 € Bußgeld belegt werden. Die geprüften amtlichen Quellen nennen keine Gastgeber-Registrierungsnummer und kein allgemeines Zweckentfremdungsverbot. Zusätzlich bedarf im räumlich festgelegten Bereich der Erhaltungssatzung die Umwandlung von Wohnraum oder einer sonstigen erfassten Nutzung in Ferienwohnen/Gästezimmer einer Genehmigung nach § 172 BauGB; die gemeindliche Information verlangt einen Antrag auf Nutzungsänderung und nennt den Landkreis Vorpommern-Rügen als zuständige Baugenehmigungsbehörde. Rechtmäßig genehmigte Ferienwohnungen dürfen im Rahmen des Bestandsschutzes weiterbetrieben werden.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Ostseebad Binz können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.