ENDE
Sassnitz
Mecklenburg-Vorpommern (MV) · Rügen / Baltic Sea Coast
€ 3.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Ab dem 1. April 2026 erhebt Sassnitz ganzjährig im gesamten Stadtgebiet eine Kurabgabe; eine Unterscheidung zwischen Neben- und Hauptsaison gibt es nicht. Der reguläre Satz beträgt 3,00 € pro Person und Tag/Nacht für Erwachsene ab 15 Jahren. Kinder von 7 bis 14 Jahren zahlen 1,50 €. Für Tagesgäste gelten dieselben Tagessätze für Erwachsene und Kinder. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Jahreskurkarten kosten 90,00 € für Erwachsene und 45,00 € für Kinder. Die Umsatzsteuer ist enthalten.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind Einwohner mit Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet und deren Verwandte 1. Grades, wenn sie unentgeltlich in deren Hausgemeinschaft aufgenommen werden; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Begleitung eines erziehungsberechtigten Kurabgabepflichtigen; Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 50 % gegen amtlichen Nachweis; Reisende, Handelsvertreter und andere tätige Personen in Ausübung ihres Berufes, sofern sie ihre Tätigkeit in Sassnitz nachweisen und die öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzen; sowie Teilnehmer an von der Stadt anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen. Kinder von 7 bis 14 Jahren zahlen 50 % des regulären Satzes. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen. Personen in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis in Sassnitz sowie Personen mit einem vom Gewerbeamt genehmigten Gewerbe in Sassnitz gelten nach den Regeln zum abgabepflichtigen Personenkreis nicht als ortsfremd.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die Kurabgabe gilt unabhängig davon, ob die Unterkunft ein Hotel, eine Pension, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus, eine Privatunterkunft, ein Wohnwagen, Wohnmobil, Boot oder Zelt ist. Jeder Beherberger bzw. Bevollmächtigte muss die Kurabgabe im Auftrag der Stadt im Voraus vom Gast kassieren und an die Stadt abführen. Beherberger müssen an- und abreisende Personen bis zum folgenden Werktag elektronisch an- bzw. abmelden, bei der Anmeldung die Kurkarte ausstellen, die städtischen Vordrucke zusammen mit der Abrechnung einreichen, die Gäste- und Unterkunftsdaten erfassen, die Vordrucke bis zum Ablauf des auf den Ankunftstag folgenden Kalenderjahres aufbewahren und zur Kontrolle vorlegen sowie die Kurabgabesatzung in der Unterkunft gut sichtbar auslegen; sie haften für die Abgabenschuld der Gäste. Eigentümer eigener Wohngelegenheiten müssen bei Vermietung selbst mit der Stadt abrechnen oder eine beauftragte Person benennen. Die geprüfte kommunale Kurabgabesatzung nennt keine Registrierungsnummer und keine gesonderte Genehmigung nach Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsrecht für Kurzzeitvermietungen.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-29
Abgabensätze und Satzungen für Sassnitz können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.