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Bad Griesbach i.Rottal
Bayern (BY) · Rottaler Bäderdreieck
€ 3.30
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Der amtliche Kurbeitrag 2026 ist ein lageabhängiger Beitrag je Aufenthaltstag: 3,30 € für Erwachsene ab 18 Jahren im Kurbezirk I (Bad Griesbach-Therme), 2,60 € im Kurbezirk II (Stadt und genannte Ortsteile) und 1,90 € im Kurbezirk III (übriges Stadtgebiet). Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80–99 % zahlen ermäßigt 1,90/1,55/1,20 €. Angefangene Tage gelten als volle Tage; An- und Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist enthalten. Das Zahlenfeld verwendet den höchsten regulären Erwachsenensatz; maßgeblich ist die Kurzonenlage der Unterkunft.

Befreiungen & Ermäßigungen

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 % sowie Begleitpersonen im Sinne des § 146 Abs. 2 SGB IX sind kurbeitragsfrei. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit einem GdB von 80–99 % erhalten die genannten ermäßigten Sätze. Beitragspflichtig sind laut Satzung Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Stadtgebiet aufhalten und dort nicht ihre Hauptwohnung haben; eine gesonderte Befreiung für Geschäftsreisende nennt die angeführte Satzung nicht.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Bei kurzfristiger Beherbergung müssen natürliche und juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, sowie Campingplatzinhaber die Beitragspflichtigen schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Tages nach An- bzw. Abreise bei der Stadt melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben. Sie müssen den Kurbeitrag einheben, haften der Stadt für dessen Eingang und ihn spätestens einen Tag nach der Abreise abführen; eine Abführung zum Monatsende kann die Stadt zulassen. Die angeführten städtischen Quellen nennen keine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen und enthalten keine Regelung zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot für Bad Griesbach.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Bad Griesbach i.Rottal können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.