ENDE
Bad Mergentheim
Baden-Württemberg (BW) · Liebliches Taubertal
€ 3.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die offizielle Tourismusseite nennt ab 1. Januar 2026 eine Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag einschließlich Mehrwertsteuer: 3,50 € im Kurbezirk I (Bad Mergentheim-Stadt ohne den Bereich des Campingplatzes Willinger Tal sowie der angrenzende Teil von Löffelstelzen) und 2,30 € im Kurbezirk II (übriges Gebiet der Großen Kreisstadt). Als Standardbetrag ist 3,50 € angegeben; der tatsächlich geltende Satz richtet sich nach dem Kurbezirk der Unterkunft. Ermäßigungen und Befreiungen können in besonderen Fällen bei der Anreise beantragt werden.

Befreiungen & Ermäßigungen

Nach der kommunalen Kurtaxesatzung sind u. a. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, unentgeltlich aufgenommene Familienbesuche bei Einwohnern, kranke oder schwerbehinderte Personen, die Kureinrichtungen/Veranstaltungen nicht nutzen können (ärztlicher Nachweis), qualifizierte Reisegruppen ab 15 Personen mit nur einer Übernachtung sowie Begleitpersonen in Akutkliniken befreit. Auf Antrag sind außerdem beruflich bedingte Aufenthalte, Teilnehmende an Tagungen, beruflichen Lehrgängen/Kursen und Sportveranstaltungen während deren Dauer, Städtepartnerschaftsbesucher sowie notwendige Begleitpersonen Schwerbehinderter befreit. Schwerbehinderte ab GdB 80 erhalten auf Antrag 30 % Ermäßigung; qualifizierte Reisegruppen ab 15 Personen 50 %. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft zu stellen.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder einen Campingplatz bzw. seine (auch Zweit-)Wohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt als Ferienwohnung überlässt, muss Gäste innerhalb eines Tages nach An- bzw. Abreise an- bzw. abmelden. Die vorgeschriebenen Gästedaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, An-/Abreisetag sowie ggf. Grad der Behinderung oder Ort der Berufstätigkeit) sind mit den städtischen Vordrucken bzw. der bereitgestellten Software spätestens am Anreisetag zu übermitteln. Gastgeber ziehen die Kurtaxe von den Abgabepflichtigen ein und führen sie bis zum 15. des Folgemonats an die Kurverwaltung als Zahlstelle der Stadt ab; Zahlungsverweigerungen sind unverzüglich zu melden. Eine separate Registrierungsnummer sowie ein Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsverbot ist in der geprüften Satzung nicht genannt.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Bad Mergentheim können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.