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Bad Salzuflen
Nordrhein-Westfalen (NW) · Teutoburger Wald
€ 4.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Bad Salzuflen erhebt einen öffentlich-rechtlichen Kurbeitrag, keine prozentuale Hotel- bzw. Übernachtungsteuer. Der reguläre Satz für Erwachsene beträgt 4,00 Euro je Person und Nacht in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober) und 3,70 Euro in der Nebensaison (1. November bis 31. März). Für Kinder und ermäßigungsberechtigte Personen gelten gesonderte Sätze. Die Beitragspflicht entsteht mit der Anreise; An- und Abreisetag gelten als ein Tag, maßgeblich ist der Anreisetag. Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung zahlen jährlich einen Betrag in Höhe eines sechswöchigen Nebensaison-Kurbeitrags: 155,40 Euro bzw. 138,60 Euro für entsprechend schwerbehinderte Personen.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind insbesondere: Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres, die das Erhebungsgebiet nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen aufsuchen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen; Personen, die wegen psychischer oder physischer Krankheiten nicht in der Lage sind, Kureinrichtungen oder Kurveranstaltungen in Anspruch zu nehmen; Personen, die vor Ort eine Schule besuchen, dort aus- oder fortgebildet werden oder dort ihren Beruf ausüben; Personen im Wehr- oder Ersatzdienst am Ort; notwendige Begleitpersonen schwerbehinderter Personen, wenn die ständige Begleitung nachgewiesen wird, sie die Aufenthaltskosten selbst tragen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen; sowie Hausbesucher, die bei einem im Erhebungsgebiet wohnhaften Wohnungsgeber unentgeltlich aufgenommen werden. Ermäßigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % sowie Personen mit geringem Einkommen bei Nachweis: 3,60 Euro in der Hauptsaison und 3,30 Euro in der Nebensaison. Die städtische Service-Seite nennt außerdem 2,00 Euro für Kinder bis einschließlich 14 Jahre; die Satzung formuliert die entsprechende Kategorie als vor Vollendung des 14. Lebensjahres. Für Patienten, deren Sozialversicherungsträger, Versorgungsträger oder sonstige Entsendestelle den vollen Kurbeitrag übernimmt, kann vertraglich ein Nachlass gewährt werden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die amtlichen Kurbeitragsregelungen erfassen entgeltliche kurzfristige Beherbergung sowie Unterkunft in eigenen Wohngelegenheiten, einschließlich Fahrzeugen und Zelten. Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt oder Unterkunft gewährt, muss unmittelbar bei der Anreise die erforderlichen Gastdaten elektronisch erfassen und an die Stadt übermitteln, jeder beitragspflichtigen Person unverzüglich eine persönliche Gästekarte ausstellen, den Kurbeitrag einziehen und nach Rechnungsstellung an die Stadt abführen, die Stadt bei Zahlungsverweigerung sofort informieren sowie auf Verlangen Buchungsunterlagen und Auskünfte für Prüfungen vorlegen. Zu erfassen sind unter anderem Name, Anschrift, Aufenthaltszeitraum, Geburtsdatum und Gasttyp (z. B. schwerbehindert mit Ausweisnummer oder geschäftlich mit Firmenname). Eine gesonderte Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen, Wohnraumschutz-Registrierung oder ein Zweckentfremdungsverbot wird in den herangezogenen amtlichen Kurbeitragsunterlagen nicht genannt.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Bad Salzuflen können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.