Bad Sassendorf erhebt einen Kurbeitrag einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer von 3,40 € je Person und Aufenthaltstag/Nacht. Die Beitragspflicht beginnt am Anreisetag und endet am Abreisetag; Anreise- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag berechnet. Der Beitrag wird höchstens für 42 Aufenthaltstage erhoben. Bei Überschreitung wird rückwirkend eine ein Jahr gültige Dauerkurkarte ausgestellt. Zweitwohnungsinhaber zahlen 20,00 € je Person und Jahr für eine einjährige Kurkarte. Für Personen, die sich wegen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) im Kurort aufhalten, sieht die Satzung 2,38 € pro Tag vor, sofern nicht die Befreiung wegen Bettlägerigkeit greift. Eine prozentuale Übernachtungssteuer ist nicht angegeben.
Befreit sind, jeweils bei Nachweis der Voraussetzungen: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr; Familienbesucher, die im Haushalt von Einwohnern unentgeltlich aufgenommen werden; Ortsfremde, die sich ausschließlich zur Berufsausübung, zu Ausbildungszwecken oder zur Erfüllung von Aufgaben im Bundesfreiwilligendienst im Kurgebiet aufhalten; Personen in Kureinrichtungen für die Dauer der Bettlägerigkeit bei Vorlage eines individuellen und substantiierten ärztlichen Attests; sowie die vierte und jede weitere Person eines Familienhausstands. Auf Antrag ist eine Befreiung für Leistungsbezieher nach SGB II/SGB XII, bei besonderer sozialer Härte oder bei herausragendem Interesse des Kurortes möglich. Eine Ermäßigung um 50% gilt für Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80% und Blinde, nachgewiesenermaßen notwendige Begleitpersonen, Kurgäste in Kinderkurheimen und Kinderkurkliniken ab 15 Jahren sowie Teilnehmer an nicht berufsbedingten Tagungen, Lehrgängen und Kursen bei Unterkunft während der Veranstaltung.
Die offizielle Kurbeitragssatzung erfasst als Unterkunftsgeber auch Personen, die entgeltlich vorübergehend Zimmer überlassen, sowie Beherbergungsbetriebe, Kliniken, Sanatorien, Campingplätze und Unterkünfte in eigenen Wohnungen, Fahrzeugen, Wohnmobilen oder Zelten; damit sind auch kurzfristige Vermietungen erfasst. Der Unterkunftsgeber muss Name, Anschrift, Alter sowie An- und Abreisetag jedes ortsfremden Gastes spätestens am Ankunftstag erfassen, die Daten grundsätzlich elektronisch über das Online-Meldeverfahren an die Gemeinde übermitteln, am Anreisetag die nicht übertragbare Bad Sassendorf Card ausstellen, den Kurbeitrag am Ankunftstag einziehen und bis zum 1. des Folgemonats an die Gemeinde abführen. Auf Antrag kann eine manuelle Erfassung zugelassen werden; die Unterlagen sind dann bis zum 15. des Folgemonats einzureichen, bei Nichtvermietung einschließlich Fehlanzeige. Die Gemeinde darf Aufzeichnungen und Belegung prüfen. Die geprüften offiziellen kommunalen Unterlagen nennen keine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen und kein lokales Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsverbot.