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Bad Wörishofen
Bayern (BY) · Allgäu
€ 3.60
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die Stadt Bad Wörishofen erhebt den Kurbeitrag je Aufenthaltstag; angefangene Tage gelten als volle Tage, und An- und Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet. Ab dem 1. April 2025 beträgt der Beitrag für Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr im Kurbezirk I 3,60 € und im Kurbezirk II 1,80 € je Aufenthaltstag. Wer kurbeitragspflichtig ist, aber nicht im Kurgebiet übernachtet, zahlt den Satz des Kurbezirks I. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten. Als standardmäßiger Erwachsenensatz wird daher 3,60 € pro Person und Nacht/Tag angegeben.

Befreiungen & Ermäßigungen

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind befreit. Ehrenkurgäste sind befreit; ein Ehrenkurgaststatus wird allerdings seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr neu verliehen. Eine erforderliche Begleitperson ist befreit, wenn im Behindertenausweis das Merkzeichen H oder Bl eingetragen ist. Fachklinikpatienten, die wegen eines akuten Krankheitszustands ihr Bett oder die Klinik nicht verlassen können, sowie Fachklinikpatienten mit nachgewiesener Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse sind für den jeweiligen Zeitraum befreit. Ortsfremde, die sich ausschließlich zur Berufsausübung in Bad Wörishofen aufhalten, sind befreit, sofern sie keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen nutzen und geeignete Nachweise vorlegen. Ermäßigungen: 30 % bei einem Grad der Behinderung von 80 oder 90, 50 % bei 100; eine im Ausweis mit Merkzeichen B eingetragene Begleitperson erhält dieselbe Ermäßigung; 50 % für entsprechend nachgewiesene Fortbildungskurse, Seminare, Tagungen, Trainingslehrgänge/Trainingslager im Amateursport und für Kneippvereinsmitglieder; 20 % für entsprechend nachgewiesene Anschlussheilbehandlung in einer Fachklinik.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die Satzung nennt keine gesonderte Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen, keine Wohnraumschutzgenehmigung und kein Zweckentfremdungsverbot. Sie verpflichtet jedoch alle Personen, die kurbeitragspflichtige Gäste beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, sowie Betreiber von Wohnmobilstellplätzen und Campingplätzen: Beitragspflichtige und Befreite einschließlich Befreiungsnachweisen und der erforderlichen Aufenthaltsdaten spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch an die Stadt zu melden; Korrekturen sind spätestens am Tag nach der Abreise zu melden. Beherbergungsbetriebe mit weniger als 10 Betten dürfen schriftlich melden; aus Gründen unbilliger Härte kann die Stadt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten. Gastgeber müssen den Kurbeitrag einheben, spätestens am Tag nach der Abreise an die Stadt abführen (sofern keine spätere bzw. monatliche Abführung zugelassen ist) und haften für den vollständigen Eingang. Nicht durch einen Gastgeber gemeldete Gäste müssen die erforderlichen Angaben selbst per Formblatt erklären.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Bad Wörishofen können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.