ENDE
Baiersbronn
Baden-Württemberg (BW) · Black Forest (Schwarzwald)
€ 3.30
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Seit dem 5. November 2026 beträgt die Kurtaxe ganzjährig 3,30 € je Person und Aufenthaltstag. Der Anreisetag und der Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet. Die Kurtaxe beinhaltet die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Schwarzwald im Modell KONUS; aus dem Betrag sind 0,47 € netto für KONUS bestimmt. Kurtaxepflichtige Einwohner Baiersbronns, deren Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde liegt, zahlen unabhängig von Dauer, Häufigkeit und Jahreszeit eine pauschale Jahreskurtaxe von 111,00 € je Person; diese beinhaltet nicht die kostenfreie KONUS-Nutzung. Die Kurtaxe wird grundsätzlich vom Unterkunftsbetrieb eingezogen und ist in der Regel nicht im Übernachtungspreis enthalten.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich in deren Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen oder Veranstaltungen nutzen (ausgenommen Familienbesucher von nach § 2 Abs. 2 kurtaxepflichtigen Einwohnern); Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten; Einwohner der Partnerstädte Midhurst und Nogent-le-Rotrou; ortsfremde Personen und Einwohner im Sinne des § 2 Abs. 2, die in Baiersbronn arbeiten oder in Ausbildung stehen; sowie bettlägerige Personen in Akutkrankenhäusern. Auf Antrag befreit werden können Schwerbehinderte und Kranke mit einem Grad der Behinderung von 100 v. H., die nachweislich auf eine Begleitperson angewiesen sind und Einrichtungen/Veranstaltungen nicht nutzen können, schwerbehinderte Personen mit dem Merkmal „H“ sowie amtsärztlich anerkannte Begleitpersonen, die Einrichtungen/Veranstaltungen nicht nutzen. Patienten von Fachkliniken mit nur eingeschränkter Nutzung können bei Nachweis durch die Fachklinik eine Ermäßigung von 20 % erhalten. Die Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Kurgemeinde aus beruflichen Gründen bleibt kurtaxepflichtig.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz betreibt oder seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt überlässt, muss die Gäste innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden. Beherbergungsbetriebe, die an Schwarzwald Plus teilnehmen, melden an die Schwarzwald Plus GmbH. Reiseunternehmen müssen innerhalb von drei Tagen melden, wenn die Kurtaxe im vom Reiseteilnehmer zu zahlenden Entgelt enthalten ist. Unentgeltlich beherbergte ortsfremde Personen müssen sich innerhalb von drei Tagen anmelden und spätestens am letzten Aufenthaltstag abmelden. Die von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucke sind zu verwenden; der Gast füllt sie aus, der Beherberger unterschreibt und reicht sie ein. Der Beherberger muss die Kurtaxe von den Pflichtigen einziehen und an die Gemeinde abführen, haftet für den vollständigen und richtigen Einzug und muss auf Verlangen die erforderlichen Angaben machen. Die geprüfte amtliche Kurtaxesatzung nennt keine Registrierungsnummer und enthält keine gesonderte Regelung zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot für Kurzzeitvermietungen.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Baiersbronn können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.