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Hansestadt Medebach
Nordrhein-Westfalen (NW) · Sauerland / Medebacher Bucht
€ 2.00
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die offizielle Tourismusstelle der Hansestadt Medebach weist eine Gästeabgabe von 2,00 € pro Person und Aufenthaltstag aus. Für Gäste des Center Parcs Park Hochsauerland beträgt sie 2,29 €. Anreise- und Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet. Die Abgabe dient der touristischen Infrastruktur, unter anderem der Tourist-Information, Informationsmaterial, Wander- und Radwegen sowie weiteren touristisch relevanten Einrichtungen. Auf den offiziellen Steuer- und Ortsrechtsseiten der Stadt wird sie nicht als herkömmliche kommunale Übernachtungsteuer oder prozentuale Bettensteuer dargestellt; die Tourismus-Seite bezeichnet sie als Gästeabgabe. Bei einigen Beherbergungsbetrieben ist sie bereits im Übernachtungspreis enthalten.

Befreiungen & Ermäßigungen

Die offizielle Tourismus-Seite weist darauf hin, dass bei vielen Gastgebern Sonderregelungen für Kinder bis zum vollendeten 2. bzw. 14. Lebensjahr gelten; diese Kinder zahlen keine Gästeabgabe. Die maßgebliche Altersgrenze hängt vom jeweiligen Beherbergungsbetrieb ab. Eine offizielle Medebacher Quelle mit Befreiungen oder Ermäßigungen für Geschäftsreisende, Menschen mit Behinderung oder Begleitpersonen wurde nicht gefunden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Für kurzfristige Beherbergung wird die Gästeabgabe laut offizieller Tourismusinformation beim Beherbergungsbetrieb entrichtet; bei einigen Betrieben ist sie bereits im Preis enthalten. Eine offizielle Medebacher Quelle mit Angaben zu Registrierungsnummer, Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot für Kurzzeitvermietungen wurde nicht gefunden. Auf der offiziellen Gästeabgabe-Seite werden keine weiteren Melde- oder Abführungspflichten des Gastgebers genannt.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Hansestadt Medebach können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.