Bei Übernachtungen beträgt der Kurbeitrag ab 1. Dezember 2025 für Erwachsene 3,60 € je Aufenthaltstag. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen 1,80 €; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind beitragsfrei. An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet; die gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten. Für Gäste ohne Übernachtung beträgt der Tageskurbeitrag 3,30 € für Erwachsene und 1,65 € für Kinder und Jugendliche ab 6 bis unter 16 Jahren. Für bestimmte Zweitwohnungsinhaber gilt ein pauschaler Jahreskurbeitrag von 80,00 € für Erwachsene bzw. 40,00 € für Kinder und Jugendliche ab 6 bis unter 16 Jahren.
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 % sowie Begleitpersonen, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, sind bei Vorlage des Nachweises befreit. Die zitierte kommunale Satzung nennt keine gesonderte Befreiung für Geschäftsreisende. Für bestimmte Zweitwohnungsinhaber gilt statt des Übernachtungsbeitrags der pauschale Jahreskurbeitrag.
Wer Gäste beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, einschließlich Inhabern von Campingplätzen, ist nach der Satzung zur Meldung und Einhebung verpflichtet. Gastgeber müssen Name, Vorname, Hauptwohnsitz, Geburtsdatum, Anreisetag und vorgesehenen Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr am Tag nach der Anreise an die Gemeinde melden, grundsätzlich elektronisch über das von der Gemeinde bereitgestellte Verfahren. Bei weniger als 10 Betten ist auch eine schriftliche Übermittlung möglich; zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichtet werden. Der Gastgeber muss den Kurbeitrag einheben, spätestens einen Tag nach der Abreise an die Gemeinde abführen (sofern keine monatliche Abführung zugelassen wird) und haftet für den vollständigen Eingang. Eine Registrierungsnummer sowie ein Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsverbot für Kurzzeitvermietungen werden in der offiziellen Kurbeitragssatzung nicht genannt.