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Neustadt an der Donau
Bayern (BY) · Bayerisches Thermenland
€ 2.10
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Der amtliche Kurbeitrag wird nach Aufenthaltstagen berechnet; An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Der Erwachsenen-Einzeltarif beträgt im Kurbezirk I (Bad Gögging) 2,10 € und im Kurbezirk II (Deisenhofen, Heiligenstadt, Sittling und Felbermühle) 1,40 €. Im Familienverband zahlen die erste und zweite Person den vollen Satz; die dritte und jede weitere Person zahlen 1,40 € (Bezirk I) bzw. 1,00 € (Bezirk II). Dauercamper zahlen pauschal 45,00 €. Im Feld rate_eur_per_person_night ist der Standardtarif für Bezirk I (2,10 €) angegeben.

Befreiungen & Ermäßigungen

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. Kinder und Jugendliche vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen den Satz der dritten Person einer Familie. Schwerbehinderte mit einem GdB von 80–90 % zahlen den ermäßigten Satz von 1,05 €. Schwerbehinderte mit einem GdB von 100 % sind befreit; Gleiches gilt für eine Begleitperson bei dem Merkzeichen B. Personen mit Hauptwohnung in Neustadt a.d.Donau fallen nach der Grundregel der Satzung nicht unter die Beitragspflicht. Geschäftsreisende werden in der geltenden Satzung nicht ausdrücklich als eigene Befreiungsgruppe genannt; die Beitragspflicht wird für Aufenthalte zu Kur- oder Erholungszwecken definiert.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die amtliche Kurbeitragssatzung enthält keine gesonderte Regelung zu Registrierungsnummern für Kurzzeitvermietungen, Wohnraumschutz oder einem Zweckentfremdungsverbot. Sie verpflichtet jedoch natürliche und juristische Personen, die Beitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, sowie Campingplatzinhaber: Die Beitragspflichtigen sind schriftlich oder elektronisch zu melden, sofern sie sich nicht selbst melden; der Kurbeitrag ist einzuziehen, die Kurkarte am Ankunftstag auszuhändigen und der Beitrag spätestens einen Tag nach der Abreise an die Stadt abzuführen (sofern keine monatliche Abführung zugelassen ist).

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Neustadt an der Donau können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.