Der Kurbeitrag wird pro Person und Aufenthaltstag erhoben (angefangene Tage gelten als volle Tage; An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet). Der reguläre Erwachsenenbetrag beträgt 3,50 € im Kurbezirk 1. Im Kurbezirk 2 beträgt er 2,40 € pro erwachsener Person und Nacht; der Kurbezirk 3 ist kurbeitragsfrei. Erwachsene sind Personen, die am Abreisetag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche von 6 bis 15 Jahren zahlen im Kurbezirk 1 1,75 € und im Kurbezirk 2 1,20 €. Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten.
Kinder unter 6 Jahren sind beitragsfrei. Geschäftsreisende können für einen ausschließlich beruflich bedingten Aufenthalt ohne Möglichkeit zur Nutzung von Kureinrichtungen oder Veranstaltungen vom Kurbeitrag befreit werden; dafür sind Antrag und Nachweise erforderlich. Bei einem nachgewiesenen Grad der Behinderung (GdB) von 70 wird der Kurbeitrag um 25 % ermäßigt; ab GdB 80 besteht Beitragsfreiheit. Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ sind beitragsfrei. Der Kurbezirk 3 ist als Gebiet ebenfalls kurbeitragsfrei.
Die geprüfte amtliche Kurbeitragsregelung nennt keine gesonderte Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen, keine Wohnraumschutzgenehmigung und kein Zweckentfremdungsverbot. Wer jedoch kurbeitragspflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt – einschließlich Betreiber von Campingplätzen und ausgewiesenen Wohnmobilstellplätzen – muss die Gäste spätestens am Tag nach der Anreise über das elektronische Meldesystem des Marktes Oberstaufen mit dem integrierten amtlichen Meldeschein melden. Gastgeber müssen den Kurbeitrag einheben und abführen, Änderungen unverzüglich korrigieren, auf Verlangen Auskunft erteilen und Meldeunterlagen vorlegen sowie die Unterlagen aufbewahren. Anzugeben sind insbesondere Name, Hauptwohnsitz, Geburtsdatum, Anreisetag und vorgesehener Abreisetag.