ENDE
Schmallenberg
Nordrhein-Westfalen (NW) · Schmallenberger Sauerland (Sauerland)
€ 2.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Der reguläre Kurbeitrag beträgt 2,34 € netto je Person und Aufenthaltstag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; im Haushaltsstrukturkonzept 2026 wird der daraus resultierende Bruttobetrag mit 2,50 € angegeben. Der Beitrag gilt in den staatlich anerkannten Kurgebieten; Anreise- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag berechnet. Es handelt sich um einen pauschalen Betrag je Person und Tag, nicht um eine prozentuale Steuer.

Befreiungen & Ermäßigungen

Bei Nachweis befreit sind: Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres; Familienbesucher, die im Haushalt eines Einwohners unentgeltlich aufgenommen werden; Personen mit einem zweitwohnungssteuerpflichtigen Nebenwohnsitz im Erhebungsgebiet; Teilnehmer organisierter Jugend- und Zeltlager; stationäre Patienten in Krankenhäusern der allgemeinen Krankenversorgung; Kranke und Schwerbehinderte sowie Personen mit bestimmten Heilfürsorgemaßnahmen, die Kureinrichtungen nicht besuchen können, jeweils mit amtlicher oder ärztlicher Bescheinigung; sowie notwendige ständige Begleitpersonen mit Nachweis. Auf Antrag ist eine Befreiung wegen sozialer Härte oder eines herausragenden Interesses des Kurortes möglich. Eine Ermäßigung um 50 % erhalten bei Nachweis Schwerbehinderte mit mindestens 80 % Behinderung, notwendige Begleitpersonen sowie nach dem 2024er Nachtrag Personen mit berufsbedingtem Aufenthalt und entsprechendem Nachweis.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Als Unterkunftsgeber gilt, wer entgeltlich vorübergehend Zimmer überlässt, einen Campingplatz betreibt, einen Beherbergungsbetrieb oder eine ähnliche Einrichtung führt oder in sonstigen eigenen Unterkünften – einschließlich Fahrzeugen, Wohnmobilen und Zelten – Unterkunft gewährt. Gastgeber müssen Name, Anschrift, Alter sowie An- und Abreisetag erfassen; bis zum 5. Tag des Folgemonats alle Übernachtungen des Vormonats elektronisch an die Stadt übermitteln; geänderte Abreisen unverzüglich melden; den Kurbeitrag einziehen und abführen; und den Gästen die Einsicht in die Satzung ermöglichen. Die zitierten kommunalen Quellen nennen keine gesonderte Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen und keine Regelung zu Wohnraumschutz bzw. Zweckentfremdungsverbot.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-11-05
Abgabensätze und Satzungen für Schmallenberg können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.